Kurz gesagt
Sie können Bilder, Videos, Audios und Texte usw. über das Mediennetzwerk in einem professionellen Umfeld vermarkten. Wir stellen Ihnen diesen Zugang exklusiv zur Verfügung.
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
1.1.1 Für Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr der picturemaxx AG (fortan: „picturemaxx“) mit Kunden ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: „AGB“) in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter www.picturemaxx.com abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als picturemaxx ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über Softwareüberlassung auf Dauer (§ 2), für Verträge über Softwareüberlassung auf Zeit, als In-House-Lösung oder per Application Service Providing (fortan: „ASP“) (§ 3), für Update- und Supportverträge (§ 4), für Verträge zur Teilnahme an dem von picturemaxx betriebenen picturemaxx Mediennetzwerk (§ 5) und für die Erbringung von Push-Dienstleistungen durch picturemaxx (§ 6).
1.1.2 Sofern der Kunde ebenfalls AGB verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug der AGB zustande. Soweit die verschiedenen AGB inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Vorschriften des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die AGB des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser AGB nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende AGB Regelungen, die in den AGB des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden AGB.
1.1.3 Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, sofern nachfolgend im Einzelfall nicht Abweichendes bestimmt ist.
1.1.4 Alle Verweisungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellenden Charakter. Die gesetzlichen Vorschriften gelten daher auch ohne eine derartige Klarstellung, soweit sie durch diese AGB nicht unmittelbar abbedungen werden.
Kurz gesagt
Bei Vertragsschluss gibt es grundsätzlich eine Reihe an Reglungen zu vereinbaren. Dafür gibt es die AGB, die automatisch Vertragsbestandteil werden.
Kurz gesagt
Bei Vertragsschluss gibt es grundsätzlich eine Reihe an Reglungen zu vereinbaren. Dafür gibt es die AGB, die automatisch Vertragsbestandteil werden.
1.2 Geheimhaltung
1.2.1 Vorbehaltlich nachfolgender Regelungen verpflichten sich die Parteien, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden Unterlagen oder bekannt werdenden Informationen, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind (fortan: „Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Der Kunde darf die ihm von picturemaxx offen gelegten Informationen ausschließlich für die Dauer und die Zwecke des jeweiligen mit picturemaxx geschlossenen Vertrages verwenden. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Unterlagen und Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung ist der Kunde zur Löschung bzw. Rückgabe sämtlicher bei ihm vorhandener Informationen verpflichtet. picturemaxx ist berechtigt, hierüber eine eidesstattliche Versicherung des Kunden zu verlangen.
1.2.2 Der Kunde macht die Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen.
1.2.3 picturemaxx speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Kurz gesagt
Jeder Vertragspartner gibt nur in dem Maße Daten weiter, wie es zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Vertrauliche Unterlagen müssen so verwahrt oder gespeichert werden, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben.
1.3 Schadensersatz
1.3.1 Die Haftung der picturemaxx für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Ersatz von Verzugsschäden (§§ 280, 286 BGB). Insoweit haftet picturemaxx für jeden Grad des Verschuldens.
1.3.2 Außer bei Vorsatz ist die Schadensersatzhaftung der picturemaxx auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet picturemaxx für jeden Grad des Verschuldens.
1.3.3 picturemaxx haftet außer bei Vorsatz nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
1.3.4 Soweit die Haftung der picturemaxx nach vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der picturemaxx.
1.3.5 picturemaxx steht der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere in jedem Fall die Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung, insbesondere zur Erstellung von Sicherungskopien der im Rechenzentrum der picturemaxx eingespeisten Daten und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.
1.3.6 picturemaxx haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen oder Datenleitungen zu ihrem Rechenzentrum sowie nicht für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, auf die picturemaxx keinen Einfluss hat, soweit picturemaxx die Funktionsbeeinträchtigung oder den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Kurz gesagt
picturemaxx ist zu Schadensersatz verpflichtet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, zugesicherte Eigenschaften fehlen oder Verzugsschäden entstehen, die im Verschulden von picturemaxx liegen. Soweit keine Personen verletzt wurden, ist die Haftung auf den typischerweise in vergleichbaren Fällen entstehenden Schaden begrenzt.
1.4 Verjährung, Abtretung und Aufrechnung
1.4.1 Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt.
1.4.2 Abweichend von Ziff. 1.4.1 gilt die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für Ansprüche aus der Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten und für Mängelansprüche, wenn picturemaxx den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
1.4.3 Außer im Bereich des § 354 a HGB ist eine teilweise oder vollständige Übertragung oder Abtretung der Rechte und Pflichten des Kunden aus der Rechtsbeziehung mit picturemaxx auf Dritte ausgeschlossen. Der Kunde kann nur mit von picturemaxx anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
Kurz gesagt
Herkömmliche Ansprüche gegenüber picturemaxx sind spätestens nach einem Jahr verjährt. Rechte und Pflichten, die ein picturemaxx Kunde vertragsgemäß hat, können nicht an Dritte übertragen werden.
1.5 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.5.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen picturemaxx und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts.
1.5.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Rechtsbeziehungen zwischen picturemaxx und dem Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig - München.
Kurz gesagt
Vertragsbeziehungen mit picturemaxx unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
1.6 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt – sofern nicht nachfolgend im Einzelfall Abweichendes bestimmt ist - auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
Kurz gesagt
Vertragsabsprachen sollten frei von Interpretationsmöglichkeiten sein. Daher wird üblicherweise die Schriftform vereinbart. Das gilt auch für alle Ergänzungen und Änderungen der Verträge. Mündliche Vereinbarungen können schlecht nachvollzogen werden.
§ 2 Software-Überlassung auf Dauer
Die nachfolgenden Regelungen gelten neben den Regelungen in § 1 speziell für Verträge zur Software-Überlassung auf Dauer:
2.1 Vertragsschluss
2.1.1 Die Bestellung des Kunden bei picturemaxx stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Softwareüberlassungsvertrages dar.
2.1.2. Bestellt der Kunde die Software auf elektronischem Wege, wird picturemaxx den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Waren auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von picturemaxx gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
2.1.3 Angebote der picturemaxx sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung von picturemaxx im Sinne der Ziff. 1.6 zustande, außerdem dadurch, dass picturemaxx mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt.
Kurz gesagt
Mit der Bestellung, die Sie an picturemaxx senden, geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Mit der Annahme dieses Angebotes durch die picturemaxx AG wird ein Vertrag geschlossen.
2.2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Gefahrübergang
2.2.1 Gegenstand des Softwareüberlassungsvertrages ist die Lieferung von Standardsoftware und die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte nach Ziff. 2.3. Der Kunde nimmt, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, die Installation und Einrichtung der Software selbst vor. Der Kunde ist insbesondere selbst für die Einbindung der Software in seine Softwareumgebung verantwortlich.
2.2.2 Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt. picturemaxx ist nur im Fall einer entsprechenden Vereinbarung zur Anpassung der überlassenen Software an die Bedürfnisse des Kunden verpflichtet.
2.2.3 Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der picturemaxx, sonst das Angebot der picturemaxx.
2.2.4 Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Softwarepflege, Einrichtung und Installation der Software, ASP-Nutzung, Zugangslizenz für Mediennetzwerke, Lizenzierung von RF-Material) sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, ist die Lieferung von Updates und Upgrades nicht Vertragsgegenstand. picturemaxx behält sich vor, auf Websites oder auf andere Weise Updates oder Upgrades der überlassenen Software zur Verfügung zu stellen, deren Verwendung im Ermessen des Kunden steht. picturemaxx verpflichtet sich für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss eines Software-Überlassungsvertrages, auf Wunsch des Kunden einen Update- und Support-Vertrag und einen Vertrag über Einrichtung und Installation der Software zu den dann geltenden Bedingungen (abrufbar unter www.picturemaxx.com) zu schließen. Im Übrigen steht der Abschluss solcher Verträge beiden Vertragspartnern frei.
2.2.5 Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, soweit sie dem Kunden von picturemaxx vor seiner Bestellung überlassen worden sind oder in entsprechender Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen worden sind. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der picturemaxx.
2.2.6 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der vom Kunden bestellten Software in maschinenlesbarer Form auf einem geeigneten Datenträger an die vom Kunden angegebene Lieferadresse (Versendungskauf) oder durch Datenfernübertragung. In letzterem Fall kann picturemaxx dem Kunden durch E-Mail-Benachrichtigung die Eröffnung der Download-Möglichkeit mitteilen. Zum Lieferumfang gehören neben der Software eine Installationsanweisung sowie ein Nutzerhandbuch in digitaler Form. Die Lieferung des Quellcodes ist nicht geschuldet.
2.2.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Software geht mit ihrer Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist. Im Fall einer Datenfernübertragung gilt die Übergabe als in dem Moment erfolgt, in dem die Software in dem vom Kunden benannten Rechnerplatz von picturemaxx installiert wurde.
Kurz gesagt
picturemaxx stellt entsprechende Standardsoftware zur Nutzung bereit. Der Umfang der Nutzung wird im Vertrag geregelt.
2.3 Umfang der Nutzungsberechtigung
2.3.1 Die überlassene Software (inkl. Begleitmaterial) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die picturemaxx dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich picturemaxx zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat picturemaxx entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte.
2.3.2 picturemaxx überträgt dem Kunden ein nicht ausschließliches (einfaches) Recht, die auf Dauer überlassene Software entsprechend nachfolgender Regelungen zu nutzen.
2.3.3 Das Kopieren von überlassener Software in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfang der bestimmungsgemäßen Benutzung zulässig. Hierzu gehört das Installieren im Hauptspeicher und das Laden in den Arbeitsspeicher zur Nutzung.
2.3.4 Datensicherung und das Erstellen von Vervielfältigungsexemplaren der Dokumentation sind im Umfang der bestimmungsgemäßen Benutzung zulässig
2.3.5 Die gleichzeitige Benutzung der Software auf mehreren Arbeitsplätzen in einem Netzwerk oder in Client-Server-Applikationen ist nur im Umfang der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen oder Clients zulässig.
2.3.6 Das Nutzungsrecht des Kunden ist inhaltlich auf das im jeweiligen Überlassungsvertrag definierte Anzahl der gespeicherten Medien (Dateien) begrenzt. Sofern der Kunde die überlassene Software intensiver nutzen möchte, hat er von picturemaxx eine entsprechend erweiterte Lizenz gegen Entgelt zu erwerben.
2.3.7 Der Kunde ist zu keinerlei Änderungen am Code der Software befugt, auch nicht zu Zwecken der Fehlerbeseitigung. picturemaxx ermöglicht die Beseitigung von Fehlern im Rahmen der Mängelhaftung (2.5.) und im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Update- und Supportvertrages.
2.3.8 Jedes öffentliche Zugänglichmachen der Software oder von Teilen der Software ist unzulässig. Eine Weitergabe der überlassenen Software an Dritte darf nur in der Weise erfolgen, dass der Kunde den Originaldatenträger mit dem Lieferexemplar der Software weitergibt, die auf seinem System vorhandene Kopie der Software löscht, den Dritten schriftlich zur Einhaltung der vorliegenden Überlassungsbedingung verpflichtet und der Kunde diese Weitergabe sowie das schriftliche Einverständnis des benannten Dritten an picturemaxx mitteilt.
2.3.9 Eine Vermietung der Software oder von Teilen der Software an Dritte ist nur mit Einwilligung von picturemaxx zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Dritten die Software auch nicht im Rahmen einer ASP-ähnlichen Verwendung zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht befugt, Unterlizenzen zu erteilen.
2.3.10 Ein Dekompilieren des Programms oder ein sonstiges Übersetzen seiner Codeformen ist nur zulässig, wenn picturemaxx dem Kunden trotz Aufforderung und entgegen § 69 e UrhG nicht die für die Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Programminformationen mitgeteilt hat. Dies gilt auch für Datenbank generierende Programme. Für sonstige Zwecke einschließlich der Fehlerbeseitigung ist jedes Übersetzen von Codeformen unzulässig.
2.3.11 Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist grundsätzlich unzulässig. Allein sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird und picturemaxx trotz entsprechender Aufforderung zur Störungsbeseitigung diese nicht innerhalb angemessener Frist vorgenommen hat, darf der Kunde den Kopierschutz bzw. die Schutzroutine entfernen. Der Kunde trägt die Beweislast für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus.
2.3.12 Die Störungsbeseitigung darf nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die mit picturemaxx in einem unmittelbaren oder mittelbaren Wettbewerbsverhältnis stehen, wenn picturemaxx die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Der Kunde muss picturemaxx eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einräumen.
Kurz gesagt
Die Entwicklung und Weiterentwicklung von Software ist die wesentliche Leistung der picturemaxx AG, daher muss sie geschützt werden. Nutzern ist es daher nicht erlaubt, Kopien zu erstellen, den Quellecode auszulesen oder Änderungen an der Software vorzunehmen. Es dürfen so viele Benutzer mit der Software arbeiten, wie Lizenzen erworben wurden.
2.4 Leistungszeit, Verzögerungen
2.4.1 Von picturemaxx genannte Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als Festtermin vereinbart wurden. Auch im Fall verbindlich vereinbarter Lieferfristen kommt picturemaxx ohne Mahnung des Kunden nicht in Verzug. picturemaxx ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit die gelieferten Teile für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar sind.
2.4.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet und um den Zeitraum, in dem picturemaxx durch Umstände, die picturemaxx nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist.
2.4.3 Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
2.4.4 Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein.
2.5 Vergütung
2.5.1 Sofern im Überlassungsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wird, ist die vereinbarte Vergütung nach Ablieferung der Software und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.5.2 Fahrtkosten, Spesen, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Kunden verlangte Leistungen (z.B. Beratung und Unterstützung bei der Installation) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste der picturemaxx in Rechnung gestellt.
2.5.3 Eine den Zahlungsverzug begründende Mahnung kann auch in Textform (per Telefax oder E-Mail) erfolgen.
2.6 Pflichten des Kunden
2.6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Lieferungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers gegenüber picturemaxx zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Der Kunde testet gründlich jedes Softwaremodul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die picturemaxx dem Kunden im Rahmen der Fehlerbeseitigung oder eines eventuellen Update- und Supportvertrages überlässt.
2.6.2 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse) für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.
2.6.3 Der Kunde ist verpflichtet, picturemaxx unverzüglich schriftlich jede Änderung der Internet-Protokoll-Adresse der Computer mitzuteilen, auf denen die lizenzierte Software gespeichert ist.
2.7 Technische Weiterentwicklung
2.7.1 Der Lebenszyklus der von picturemaxx vertriebenen Softwareprodukte beträgt grundsätzlich 5 Jahre.
2.7.2 Sofern die erworbene Software nicht im Rahmen eines Update- und Supportvertrages regelmäßig dem neuesten Entwicklungsstand angepasst wird, sind nach Ablauf dieser Zeitspanne technische Inkompatibilitäten nicht auszuschließen. picturemaxx haftet nicht für derartige Inkompatibilitäten.
Kurz gesagt
Das nicht regelmäßig aktualisierte Software zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehende Anforderungen nicht mehr zeitgemäß abdecken kann ist allgemein bekannt. Im Zusammenspiel mit anderer Software Komponenten können daher Inkompatibilitäten auftreten.
2.8 Rechte des Kunden bei Mängeln
2.8.1 Software kann nicht völlig fehlerfrei erstellt werden. Mängel der überlassenen Software oder des Begleitmaterials werden von picturemaxx nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die auf Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. beruht, ist kein Mangel. Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung der Software verliert der Kunde sämtliche Rechte bei Mängeln.
2.8.2 Nach Wahl der picturemaxx geschieht die Mangelbeseitigung durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Software bzw. das Begleitmaterial zurückzugewähren. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Bei Rechtsmängeln verschafft picturemaxx dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software.
2.8.3 Der Kunde wird picturemaxx bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, picturemaxx umfassend informiert und picturemaxx die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. picturemaxx kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen, insbesondere auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die für die Mängelbeseitigung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und picturemaxx nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren.
2.8.4 picturemaxx kann anfallende Mehrkosten verlangen, die dadurch entstehen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. picturemaxx kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.
2.8.5 Ist picturemaxx zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, wobei die Nachbesserung nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen als fehlgeschlagen gilt, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die picturemaxx zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die vereinbarte Vergütung angemessen herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines lediglich unerheblichen Mangels besteht kein Rücktrittsrecht. Der Wert zwischenzeitlich gezogener Nutzungen ist bei Rückabwicklung vom Kaufpreis abzuziehen. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regeln in Ziff. 1.3.
Kurz gesagt
Sollten bei der Anwendung der Software einmal Unregelmäßigkeiten auftreten, informieren Sie bitte picturemaxx und wir werden ggf. bestehende Mängel beheben.
2.9 Vorbehalt der Übertragung und Aufhebung der Nutzungsrechte des Kunden
2.9.1 Die Rechte nach Ziff. 2.3 gehen erst mit vollständiger Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Zahlungsforderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit picturemaxx auf den Kunden über. Zuvor hat der Kunde nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Ziff. 2.9.2 widerrufbares Nutzungsrecht.
2.9.2 picturemaxx kann die Rechte nach Ziff. 2.3 aus wichtigem Grund widerrufen. Die Rechte des Kunden nach Ziff. 2.2 erlöschen automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn und sobald der Kunde in erheblicher Weise gegen die Nutzungsbeschränkungen der Ziff. 2.3 verstößt.
2.9.3 Wenn das Nutzungsrecht nach Ziff. 2.3 nicht entsteht oder endet, ist der Kunde zur unverzüglichen Löschung sämtlicher bei ihm vorhandener Programmkopien und zur Rückgabe des sonstigen zugehörigen Materials verpflichtet. picturemaxx kann vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass diese vernichtet sind sowie die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der überlassenen Gegenstände und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist. Der Kunde ist verpflichtet, dies auf Aufforderung der picturemaxx gegenüber an Eides Statt zu versichern.
2.10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde unterrichtet picturemaxx unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung von Schutzrechten (z.B. Urheber- oder Patentrechten) durch die vertragsgemäße Nutzung der von picturemaxx überlassenen Software durch den Kunden geltend machen. Der Kunde ermächtigt picturemaxx, die Auseinandersetzung namens des Kunden mit dem Dritten allein zu führen. Macht picturemaxx von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der picturemaxx anerkennen. picturemaxx wehrt in diesem Fall die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Software) beruhen.
2.11 Verjährungsbeginn
Die Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln beginnt mit der Übergabe der Software. Ist es nicht zur Übergabe gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen gilt Ziff. 1.4.
2.12 Schulung
2.12.1 Sofern die Erbringung von Schulungsleistungen vereinbart ist, erfolgen diese nach Wahl der picturemaxx beim Kunden oder an einer in Absprache mit dem Kunden zu bestimmenden anderen Stelle. Bei einer Schulung beim Kunden stellt dieser nach Absprache mit picturemaxx entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung. Bei einer Schulung an anderer Stelle mietet der Kunde die Räumlichkeiten an und stellt die erforderliche Hardware und Software vor Ort bereit.
2.12.2 picturemaxx kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund ausfallen lassen. picturemaxx wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
Kurz gesagt
Die Schulung kann auch über den virtuellen „picturemaxx Konferenzraum“ erfolgen.
§ 3 Software-Überlassung auf Zeit
Die nachfolgenden Regelungen gelten neben den Regelungen in § 1 speziell für Verträge über Software-Überlassung auf Zeit, sei es als In-House Lösung oder per Application Service Providing (ASP-Verträge):
Kurz gesagt
Dieser Punkt ist wichtig, wenn Sie picturemaxx Datenbankprodukte oder my-picturemaxx nutzen.
3.1 Vertragsschluss
3.1.1 Die Bestellung des Kunden bei picturemaxx stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages über Software-Überlassung auf Zeit dar.
3.1.2. Bestellt der Kunde die Software auf elektronischem Wege, wird picturemaxx den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Waren auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von picturemaxx gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
3.1.3 Angebote von picturemaxx sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt ansonsten nur durch eine Auftragsbestätigung der picturemaxx in Textform zustande, außerdem dadurch, dass picturemaxx mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt.
3.1.4 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
Kurz gesagt
Mit der Bestellung, die Sie an picturemaxx senden, geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Mit der Annahme dieses Angebotes durch die picturemaxx AG wird ein Vertrag geschlossen.
3.2 Vertragsgegenstand
3.2.1 Bei Abschluss eines Vertrages über Software-Überlassung auf Zeit wird dem Kunden die Nutzung von einzelvertraglich vereinbarten Softwareanwendungen (Software) auf Zeit gewährt. Die Software wird von picturemaxx dem Kunden entweder zur In-House Nutzung zur Verfügung gestellt oder per ASP auf dem Host-Rechner der picturemaxx im picturemaxx-Rechenzentrum (Rechenzentrum) zur Nutzung bereitgestellt.
3.2.2 Bei ASP-Verträgen hält picturemaxx für den Kunden im Rechenzentrum ein Exemplar der jeweils aktuellen Version der vom Kunden ausgewählten Software für die vertraglich definierte Nutzungsdauer zum Abruf über das Internet bereit. Die jeweilige Software verbleibt dabei auf dem System von picturemaxx. Die Gewährleistung des Zugangs des Kunden in das Internet oder des Betriebs von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des Internets sind dabei von picturemaxx nicht geschuldet.
3.2.3 Zusatzprogramme, weitere Datenbanken, Optionen zur Software etc., für die sich der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, können gesondert schriftlich vereinbart werden.
Kurz gesagt
Bei dieser Form der Vereinbarung müssen Sie keinen Kaufpreis entrichten. Sie zahlen lediglich solange für die Bereitstellung und Nutzung der Software, wie diese durch Sie angewendet wird.
3.3 Umfang der Nutzungsberechtigung
3.3.1 Der Kunde darf die ihm auf Zeit zur Nutzung überlassene oder per ASP auf dem Host-Rechner der picturemaxx im Rechenzentrum zugänglich gemachte Software und das zugehörige Dokumentationsmaterial ausschließlich für eigene Zwecke und zur Bearbeitung von Daten nutzen.
3.3.2 Soweit dies zur Nutzung der Software notwendig sein sollte, wird dem Kunden diesbezüglich ein einfaches, nicht ausschließliches und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht an der Software eingeräumt. Für den Umfang der Nutzungsberechtigung gelten im Übrigen die Bestimmungen in Ziff. 2.3.1 und 2.3.3 bis 2.3.12, wobei bei der Software-Überlassung per ASP die Regelung in Ziff. 2.3.6 keine Anwendung findet. Darüber hinaus steht dem Kunden kein Nutzungsrecht zu. Insbesondere ist der Kunde ohne Erlaubnis der picturemaxx nicht berechtigt, einem Dritten ganz oder in Teilen den Zugriff auf die bereitgestellte Software zum unselbständigen Gebrauch zu eröffnen.
3.3.3 Der Kunde erhält bei ASP-Verträgen die Möglichkeit, auf einem getrennten Speicherbereich von ihm an das Rechenzentrum übertragene Daten zu speichern. Der Kunde ist verpflichtet, sein ASP-Passwort nicht an Dritte, insbesondere nicht an technische Dienstleister, weiterzugeben.
Kurz gesagt
Sie dürfen die picturemaxx Software für Ihre eigenen Zwecke im vollständig dafür vorgesehenen Umfang nutzen.
3.4 Bereitstellung, Lieferung, Verfügbarkeit
3.4.1 picturemaxx installiert bei ASP-Verträgen im Rechenzentrum eine für den Kunden nutzbare Kopie der vertragsgegenständlichen Software. Bei In-House-Lösungen wird dem Kunden die Software zum Download per Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt.
3.4.2 picturemaxx stellt dem Kunden zu der vereinbarten Software als Dokumentationsmaterial eine Installationsanweisung sowie ein Benutzerhandbuch in digitaler Form zur Verfügung.
3.4.3. picturemaxx stellt dem Kunden die Software über das Rechenzentrum mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt zur Nutzung bereit. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Nutzung der Software aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass picturemaxx dafür einzustehen hat.
Kurz gesagt
Ihre Software wird über leistungsfähige picturemaxx Zentren für Sie bereitgestellt und durch uns betrieben. Sie benötigen lediglich den Web-Browser Ihres Computers um den vollen Leistungsumfang der Software zu nutzen.
3.5 Vergütung
3.5.1 Für die Nutzung der Software durch den Kunden wird ein zeitabhängiges, monatliches Nutzungsentgelt berechnet. Die Abrechnung wird in Abhängigkeit von Art und Umfang der gewünschten bzw. erbrachten Leistungen, Funktionalitäten und genutzten Modulen vorgenommen.
3.5.2 Sollte der Kunde zwei Monate hintereinander mit der Zahlung der monatlichen Vergütung ganz oder teilweise in Verzug geraten, ist picturemaxx berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software solange zu sperren, bis der Kunde allen noch ausstehenden und fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber picturemaxx nachgekommen ist. Sollte der Kunde trotz zweifacher Mahnung einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug bleiben, ist picturemaxx ebenfalls berechtigt, den Zugang des Kunden bis zur Erfüllung seiner ausstehenden und fälligen Zahlungsverpflichtungen zu sperren. Alternativ dazu kann picturemaxx nach freiem Ermessen bei Nichtzahlung trotz zweifacher Mahnung das für den Kunden eingerichtete picturemaxx System vollständig abschalten. Durch die Abschaltung des picturemaxx Systems verlieren auch die Endkunden des Kunden den Zugriff auf das für den Kunden eingerichtete picturemaxx System. In den Fällen von Satz 1 und Satz 2 ist picturemaxx außerdem berechtigt, den Vertrag außerordentlich nach Ziff. 3.11.2 zu kündigen. Bei außerordentlicher Kündigung wird das System endgültig abgeschaltet. Sofern picturemaxx die außerordentliche Kündigung nicht erklärt hat, wird die Sperrung bzw. Abschaltung von picturemaxx aufgehoben, nachdem der Kunde die ausstehenden Forderungen beglichen hat.
Kurz gesagt
Bei der monatlichen Abrechnung unserer Leistungen kommt es nicht allein darauf an, wie viele Daten Sie am Monatsende gespeichert haben. Das Datenvolumen wird auf Basis von Messungen ermittelt.
3.6 Mängelrechte des Kunden
3.6.1 Hat die zur Nutzung zugänglich gemachte Software einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert oder fehlt der Software eine zugesicherte Eigenschaft, so ist picturemaxx zur Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Beseitigung durch Bereitstellung eines Updates. Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch setzt nicht voraus, dass die dem Kunden zugänglich gemachte Software auch den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht. Die Zusicherung einer Eigenschaft und die Garantie von Beschaffenheiten bedürfen der Schriftform. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Software nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. Voraussetzung für die Mängelhaftung ist die vertragsgemäße Nutzung der Software.
3.6.2 Mängel der dem Kunden zugänglich gemachten Software hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so erlöschen die Mängelrechte des Kunden bezüglich dieser Mängel.
3.6.3 Ist picturemaxx die Mängelbeseitigung nicht möglich, kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag gemäß Ziff. 3.11.2 außerordentlich kündigen.3.6.4 Die Übertragung von Kundendaten zum und vom Rechenzentrum erfolgt allein auf Risiko des Kunden. Verzögerungen, Verluste oder Veränderungen von Daten während dieser Übertragung begründen keine Mängelrechte des Kunden.
Kurz gesagt
Sie haben ein Recht auf die zugesicherten Eigenschaften und den vertragsgemäßen Gebrauch der Software. Sollten Sie einmal einen Mangel entdecken, melden Sie diesen bitte an picturemaxx zur umgehenden Beseitigung.
3.7 Eigentum und Schutzrechte
Die dem Kunden zur Nutzung überlassene bzw. zugänglich gemachte Software verbleibt einschließlich dazugehörender Dokumentation im Eigentum der picturemaxx. picturemaxx bleibt in jedem Fall Inhaber aller Schutzrechte an der Software, einschließlich des jeweils zugehörigen Materials.
Kurz gesagt
Sie erhalten umfangreiche Nutzungsrechte an der Software. Dazu muss die Software nicht gekauft werden.
3.8 Schutzrechte Dritter
picturemaxx stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten an der Software in ihrer vertragsmäßigen Fassung frei, soweit diese nicht auf vertragswidrigem oder sonst pflichtwidrigem Verhalten des Kunden beruhen.
3.9 Haftung
Verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche des Kunden gegen picturemaxx, insbesondere wegen anfänglicher Mängel, sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziff. 1.3.
3.10 Verjährungsbeginn und Verjährung
Die Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln beginnt mit Überlassung der Software an den Kunden bzw. der Eröffnung der Möglichkeit des Kunden zur Nutzung der Software per ASP. Ist es nicht zur Überlassung bzw. Eröffnung der Nutzungsmöglichkeit gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen gilt Ziff. 1.4.
3.11 Vertragsdauer
3.11.1 Der Überlassungs-Vertrag kann – vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarung – von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres durch schriftliche Erklärung gekündigt werden.
3.11.2 Bei erheblichen Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Insbesondere die Weitergabe des Login-Passworts durch den Kunden an Dritte stellt bei ASP-Verträgen einen außerordentlichen Kündigungsgrund für picturemaxx dar. Die Nutzungsrechte des Kunden nach Ziff. 3.3 erlöschen automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn und sobald der Kunde in erheblicher Weise gegen die Nutzungsbeschränkungen der Ziff. 3.3 verstößt.
3.11.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 BGB.3.11.4 Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde zur Löschung sämtlicher beim Kunden vorhandener Programmexemplare und zur Rückgabe des sonstigen zugehörigen Materials wie der Benutzerdokumentation verpflichtet. picturemaxx ist berechtigt, hierüber eine eidesstattliche Versicherung des Kunden zu verlangen.
Kurz gesagt
Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt beidseitig drei Monate zum Monatsende. Einzelvertraglich sind abweichende Vereinbarungen möglich.
3.12 Änderungen der AGB
Es ist picturemaxx jederzeit möglich, Änderungen an den AGB vorzunehmen. Sollen die Änderungen auch für bestehende Vertragsbeziehungen gelten, dann wird picturemaxx die geänderten AGB dem Kunden spätestens einen Monat vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbieten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn picturemaxx bei der Übersendung des Angebots hinweisen.
§ 4 Update- und Supportverträge
Die nachfolgenden Regelungen gelten neben den Regelungen in § 1 speziell für Update- und Supportverträge:
4.1 Vertragsgegenstand
4.1.1 picturemaxx erbringt im Rahmen eines Update- und Supportvertrages gegenüber dem Kunden folgende Leistungen:- Lieferung von Updates, Ziff. 4.2.- Beseitigung von Fehlern, Ziff. 4.3.- Beantwortung von Anfragen des Kunden (Hotline-Service), Ziff. 4.4.
4.1.2 Mit Abschluss eines Update- und Supportvertrages verpflichtet sich picturemaxx zur Pflege solcher einzelvertraglich bestimmter Software-Produkte (gepflegte Software), die dem Kunden von picturemaxx im Rahmen eines Software-Überlassungsvertrages (vgl. § 2) auf Dauer oder auf Zeit (vgl. § 3) zur Nutzung überlassen wurden.
4.2 Update-Lieferung
4.2.1 picturemaxx wird die gepflegte Software an sich ändernde gesetzliche Regelungen im Rahmen ihrer betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist anpassen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Anpassung für picturemaxx mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist.
4.2.2 picturemaxx ist bemüht, die gepflegte Software stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern.
4.2.3 picturemaxx bestimmt die Anzahl der Updates nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Anzahl und Art der aufgetretenen Fehler und den sich daraus für die Funktionalität der zu pflegenden Software ergebenden Beeinträchtigungen.
Kurz gesagt
Der Update- und Supportvertrag garantiert Ihnen folgende Leistungen:
-
Lieferung von Updates
-
Beseitigung von Fehlern
-
Beantwortung Ihrer Fragen über die Service-Hotline
Alle unsere Software-Produkte, die Sie nutzen, werden stetig weiterentwickelt, den gesetzlichen Regelungen angepasst und per Update zur Verfügung gestellt.
4.3 Fehlerbeseitigung
4.3.1 Ob ein Fehler vorliegt, richtet sich nach den für den vertragsgemäßen Einsatz in der Leistungsbeschreibung der gepflegten Software festgelegten Leistungen. Ein Fehler liegt insbesondere dann vor, wenn die gepflegte Software die in der Produktinformation angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der gepflegten Software unmöglich oder nicht nur unerheblich eingeschränkt ist. Solche Fehler, deren Behebung von den Rechten des Kunden bei Mängeln aus dem jeweiligen Software-Überlassungsvertrag umfasst sind, werden bei der Vergütungsregelung in Ziff. 4.7.2 angemessen berücksichtigt.
4.3.2 Ein Fehler im Sinne dieser Regelung liegt nicht vor, wenn die vorgenannten Störungen durch unsachgemäße Behandlung der gepflegten Software hervorgerufen werden, wie z.B. Nichtbeachtung der Installationsanweisungen oder der in der Produktinformation angegebenen Einsatzbedingungen. Eine durch die Änderung der Nutzungsanforderungen des Kunden hervorgerufene Unbrauchbarkeit der gepflegten Software stellt ebenfalls keinen Fehler dar.
4.3.3 Der Kunde hat den zu beseitigenden Fehler picturemaxx unverzüglich zu melden und ihn dabei möglichst konkret zu bezeichnen.
4.3.4 picturemaxx wird unter Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel montags bis freitags, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Sitz der picturemaxx, zwischen 9 und 19 Uhr innerhalb von 4 Stunden nach Eingang der begründeten Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung beginnen. Sollte eine sofortige Fehlerbehebung nicht möglich sein, wird picturemaxx dem Kunden dies unverzüglich nach Kenntnis und unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, mitteilen. picturemaxx wird sich zudem bemühen, dem Kunden eine Umgehungslösung anzubieten.
4.3.5 picturemaxx steht es frei, die Fehlerbeseitigung auch durch die Lieferung berichtigter Programmteile oder Programmversionen (Updates) vorzunehmen. Der Kunde hat das Update zu übernehmen und auf seiner Hardware gemäß den Installationsanweisungen zu installieren.
4.3.6 Nach erfolgter Fehlerbeseitigung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Nach Abschluss der Arbeiten wird picturemaxx die Abnahmebereitschaft mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft die Abnahme zu erklären oder mitzuteilen, aus welchen Gründen die Abnahme verweigert wird. Sollte innerhalb dieser 14 Tage keine Erklärung des Kunden erfolgen, gehen beide Parteien davon aus, dass die Arbeiten der picturemaxx als vertragsgemäß angesehen werden und die Abnahme damit als erklärt gilt.
Kurz gesagt
Erfüllt die von Ihnen genutzte picturemaxx Software nicht die vereinbarten Funktionen, ist dies als ein Mangel zu bewerten, den die picturemaxx beseitigen wird. Dies gilt nicht, wenn die Fehler durch unsachgemäße Bedienung hervorgerufen wurde.
4.4 Service
4.4.1 picturemaxx unterhält einen Service, der zur Beantwortung von Kundenanfragen eingerichtet ist, die die gepflegte Software betreffen.
4.4.2 Anfragen stellt der Kunde per E-Mail, Fax oder über den Bereich „Service“ auf der picturemaxx-Homepage. Eine ständige Erreichbarkeit der picturemaxx ist ausdrücklich nicht geschuldet.
4.4.3 picturemaxx ist verpflichtet, die Kundenanfrage nach bestem Wissen zu beantworten. picturemaxx ist berechtigt, die Bearbeitung mehrfacher Anfragen, die jeweils den gleichen Gegenstand betreffen und auf Bedienfehler oder eine Obliegenheitsverletzung des Kunden zurückzuführen sind, auch abzulehnen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Qualität der Beantwortung erheblich von den durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen abhängt. Der Kunde erhält auf seine Anfrage montags bis freitags, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Sitz von picturemaxx, zwischen 9 und 19 Uhr innerhalb von 4 Stunden eine Antwort per E-Mail. Ein Erfolg des Kunden bei der Bewältigung seines Anliegens ist von picturemaxx nicht geschuldet.
Kurz gesagt
Bei Fragen und Wünschen steht Ihnen unser Service-Team, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Arbeitstagen zwischen 9 und 19 Uhr zur Verfügung.
4.5 Sonstige Leistungen
4.5.1 picturemaxx wird nach entsprechender schriftlicher Zusatzvereinbarung dem Kunden weitere Leistungen, die mit der gepflegten Software in Zusammenhang stehen, die aber nicht in den Leistungen nach Ziff. 4.2 bis 4.4 dieser AGB enthalten sind, gegen eine separate Vergütung erbringen.Dies gilt insbesondere für:a) sämtliche Arbeiten und Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der individuell vereinbarten Zeiten vorgenommen werden und nicht nach Ziff. 4.2 erforderlich sind;b) Arbeiten und Leistungen, die durch unsachgemäße Behandlung der gepflegten Software und/oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden, beispielsweise Nichtbeachtung von Handbüchern (auch elektronischen) oder Gebrauchsanweisungen, erforderlich werden, gleichgültig, ob diese durch den Kunden, seine Erfüllungsgehilfen oder andere vom Kunden nicht autorisierte Personen erfolgt sind;c) Arbeiten und Leistungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige nicht von picturemaxx zu vertretende Umstände erforderlich werden;d) Arbeiten und Leistungen, die im Zusammenhang mit der Installation eines dem Kunden überlassenen Updates notwendig sind sowie Einweisung und Schulung bezüglich dieser Programmstände;e) Arbeiten und Leistungen, die aus geänderten Nutzungsanforderungen des Kunden resultieren.
4.5.2 picturemaxx ist vorbehaltlich einer entsprechenden Zusatzvereinbarung nicht verpflichtet, Leistungen, die nicht Gegenstand eines Update- und Support-Vertrages sind, insbesondere die vorstehend in Ziff. 4.5.1 genannten Leistungen, zu erbringen. picturemaxx wird sich aber im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten bemühen, den Kunden insoweit zu unterstützen, als dies zur sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung der gepflegten Software erforderlich ist.
Kurz gesagt
Zusatzleistungen, die im Zusammenhang mit der Software stehen, aber nicht Gegenstand des Update- und Support-Vertrages sind, können zusätzlich vereinbart werden.
4.6 Pflichten des Kunden
4.6.1. Der Kunde hat picturemaxx bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten kostenfrei zu unterstützen. Er wird insbesondere:
a) zu Beginn der Vertragslaufzeit schriftlich einen Verantwortlichen und dessen Vertreter benennen, der während der Vertragslaufzeit alle für die Zwecke der Durchführung des Update- und Support-Vertrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt;
b) bei Fehlermeldungen die aufgetretenen Symptome sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und picturemaxx einen Fehler unter Angabe von für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen User, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie gegebenenfalls simultan geladener Drittsoftware und Unterlagen melden;
c) festgestellte Fehlfunktionen in reproduzierbarer Form auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung stellen;
d) picturemaxx im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen und erforderlichenfalls seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit picturemaxx anhalten;
e) den für die Durchführung der Software-Supportleistungen von picturemaxx beauftragten Mitarbeitern Zugang zu den Rechnern gewähren, auf denen die gepflegte Software gespeichert und/oder geladen ist;
f) die von picturemaxx erhaltene Software unter Beachtung der Vorgaben von picturemaxx einspielen und die von picturemaxx übermittelten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten;
g) alle im Zusammenhang mit der gepflegten Software verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereit halten, um eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen;
h) die im Rahmen der Supportleistungen auf Kundenseite entstehenden Kommunikationskosten (z.B. Telefon-, Fax-, E-Mail- und Portokosten) und Arbeitskosten der eigenen Mitarbeiter selbst tragen.
4.6.2 Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten in erheblichem Maße, so ist picturemaxx zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Bei wiederholter oder schwerwiegender Pflichtverletzung ist picturemaxx berechtigt, den Update- und Support-Vertrag außerordentlich unter Wahrung einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
Kurz gesagt
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist Ihre Mitwirkung unbedingt erforderlich.
Dazu zählen beispielsweise:
-
Die Benennung kompetenter Ansprechpartner.
-
Die Beschreibung und Weiterleitung von Fehlermeldungen.
-
Die Unterstützung des picturemaxx Teams bei der Behebung von Mängeln.
Die Gewährleistung des Zugriffs durch picturemaxx Mitarbeiter bei der Erbringung von Service-Leistungen.
4.7 Vergütung
4.7.1 Die Update- und Supportgebühr wird einzelvertraglich vereinbart.
4.7.2 Während der gesetzlichen Einstandspflicht von picturemaxx für Mängel der auf Dauer oder auf Zeit überlassenen Software mindert sich die Update- und Supportgebühr entsprechend dem Vergütungsanteil aus dem Update- und Support-Vertrag für die Fehlerbeseitigung um 1/3.
4.7.3 Zusätzliche, nicht in den Ziff. 4.2 bis 4.4 aufgeführte Leistungen der picturemaxx, insbesondere sonstige Leistungen im Sinne des Ziff. 4.5, sind vom Kunden jeweils gesondert, entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste zu vergüten.
4.7.4 Reisekosten und Spesen sind separat zu vergüten, wenn der Kunde dem Erscheinen eines Mitarbeiters der picturemaxx vorab zugestimmt hat oder es sich um sonstige Leistungen im Sinne des Ziff. 4.5 handelt.
4.8 Mängelrechte des Kunden
4.8.1 Eignet sich die Leistung der picturemaxx bei einer Werkleistung nach Ziff. 4.3 nicht für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch oder verfügt eine Software nach Ziff. 4.2 nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, so ist picturemaxx zur zweimaligen Nachlieferung berechtigt und, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es picturemaxx innerhalb einer angemessenen Frist nicht, den Mangel zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, ist der Kunde berechtigt, wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.8.2 Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung ist der Kunde verpflichtet, picturemaxx einen nach den konkreten Umständen und Besonderheiten des Einzelfalls angemessenen Zeitraum einzuräumen.
4.8.3 Setzt der Kunde picturemaxx eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, kann picturemaxx davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.
4.8.4 Die Mängelrechte erstrecken sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, auf Bedienfehler, Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
4.8.5 Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die gerügten Mängel nicht picturemaxx zuzurechnen sind, ist picturemaxx berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand und die entstandenen Kosten entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
4.8.6 Hinsichtlich der Dienstleistungen nach Ziff. 4.4 gelten die gesetzlichen Regeln.
4.9 VerjährungsbeginnDie Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln beginnt bei Leistungen nach Ziff. 4.2 mit der Ablieferung, bei Leistungen nach Ziff. 4.3 mit erklärter bzw. fingierter Abnahme und bei Leistungen nach Ziff. 4.4 mit der Dienstleistungserbringung. Im Übrigen gilt Ziff. 1.4.
4.10 Vertragsdauer
4.10.1 Die Vertragsdauer und die Kündigungsfrist werden einzelvertraglich vereinbart.
4.10.2 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 BGB.
§ 5 Nutzung des picturemaxx Mediennetzwerks
Die nachfolgenden Regelungen gelten neben den Regelungen in § 1 speziell für Verträge zur Nutzung des von picturemaxx betriebenen picturemaxx Mediennetzwerks (früher: Mediennetzwerk i-picturemaxx), dieses fortan: „Mediennetzwerk“:
5.1 Mediennetzwerk
5.1.1 In dem von picturemaxx betriebenen Mediennetzwerk kann von den teilnehmenden Kunden digitalisiertes Datenmaterial angeboten, vertrieben und erworben werden, sofern diese Tätigkeit nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstößt. Der Zugang zum Mediennetzwerk und die Teilnahme am dort stattfindenden Handel wird ausschließlich durch picturemaxx auf Basis der von picturemaxx hierzu entwickelten Software bereitgestellt.
5.1.2 picturemaxx selbst bietet keine Mediendaten (Bild, Video usw.) an und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den teilnehmenden Kunden des Mediennetzwerks geschlossenen Verträge. Auch die Abwicklung der über das Mediennetzwerk geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den teilnehmenden Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die von ihm zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung etc. benötigten Informationen auf einem eigenen Speichermedium zu archivieren.
Kurz gesagt
Sie können Bilder, Videos, Audios und Texte usw. über das Mediennetzwerk in einem professionellen Umfeld vermarkten. Wir stellen Ihnen diesen Zugang exklusiv zur Verfügung.
5.2 Teilnahmeberechtigung
5.2.1 Zur Teilnahme an dem Mediennetzwerk sind ausschließlich von picturemaxx hierzu zugelassene natürliche oder juristische Personen berechtigt. Die Zulassung erfolgt in der Regel durch Gewährung einer Zugangslizenz (z.B. picturemaxx MEDIAPORT) auf Zeit. Ein Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme an dem Mediennetzwerk besteht nicht.
5.2.2 Der Kunde hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, ob er das Mediennetzwerk für den Verkauf und/oder Einkauf nutzen möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung seitens picturemaxx. Durch die Zulassung kommt neben dem Lizenzvertrag zur Nutzung der Zugangssoftware gemäß nachfolgender Bestimmungen ein Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Kunden und picturemaxx zustande.
5.2.3 Mit der Speicherung seiner Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Kunde einverstanden.
5.2.4 Über die in der Zulassungsbestätigung übermittelte ID-Nummer sowie das dem Kunden zugeteilte, individuell abänderbare Passwort hat der Kunde die Möglichkeit, das Mediennetzwerk nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen.
5.2.5 Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrags auf Zulassung gemäß Ziff. 5.2.2. gegenüber picturemaxx gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, picturemaxx alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben stets unverzüglich mitzuteilen.
5.2.6 picturemaxx ist berechtigt, einem Kunden die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zu dem Mediennetzwerk zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde gegen diese AGB verstoßen hat. Der Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
5.2.7 Der Identifizierung der Kunden (Teilnehmer) des Mediennetzwerks dienen individualisierte ID-Nummern, die nur vom jeweils berechtigten Kunden (Teilnehmer) verwendet werden dürfen. Der Kunde (Teilnehmer) ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum Mediennetzwerk (Benutzername, Passwort) geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Kunde picturemaxx hierüber unverzüglich informieren. Sobald picturemaxx von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird picturemaxx den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren.
Kurz gesagt
Eine erworbene Lizenz berechtigt Personen oder Unternehmen an der vollumfänglichen Teilnahme des Mediennetzwerkes.
5.3 Schutz vor Zugriff Dritter
Der Kunde ist zudem verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Zugangssoftware sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er hat die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen und des Urheberrechts hinzuweisen.
5.4 Umfang der Nutzungsberechtigung
5.4.1 Für alle über das Mediennetzwerk zwischen den teilnehmenden Kunden abgewickelten Geschäfte gelten ausschließlich die zwischen diesen Kunden vereinbarten Vertragsbedingungen.
5.4.2 Alle unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Kunden abgegebenen Willenserklärungen wirken für und gegen diesen Kunden, es sei denn, dass dem Erklärungsempfänger die mangelnde Vertretungsberechtigung des Erklärenden bekannt ist.
5.4.3 Die Abwicklung von über das Mediennetzwerk geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen teilnehmenden Kunden. picturemaxx übernimmt für die über das Mediennetzwerk geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Medienrechte. picturemaxx trifft auch keine Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den teilnehmenden Kunden zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
5.4.4. picturemaxx übernimmt keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der teilnehmenden Kunden. Bei Zweifeln sind die teilnehmenden Kunden gehalten, sich in geeigneter Weise selbst über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen teilnehmenden Kunden zu informieren.
5.4.5 Hinsichtlich des Umfangs der Nutzungsberechtigung an der auf Zeit überlassenen Zugangs-Software gelten die Bestimmungen unter Ziff. 2.3 entsprechend.
5.4.6 Während der Laufzeit des Vertrages sind picturemaxx und der Kunde wechselseitig berechtigt, Marken, Logos, Firmennamen und Geschäftsbezeichnungen der jeweils anderen Partei in unveränderter Form ausschließlich im Rahmen der Nutzung des Mediennetzwerks in angemessenem Umfang und in verkehrsüblicher Weise in Marketingmaterialien und im Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts zu nutzen, wobei dabei auf die Rechtsinhaberschaft der jeweils anderen Partei hinzuweisen ist und keine eigenen Rechte der nutzenden Partei an diesen Marken- und sonstigen Rechten begründet werden.
Kurz gesagt
Die Identität jedes Medienanbieters bleibt in der Mediensuchmaschine my-picturemaxx vollständig gewahrt. Nutzungs- und Honorarvereinbarungen erfolgen stets unmittelbar und individuell zwischen dem Medienanbieter und dem jeweiligen Medienkäufer.
5.5 Betreiberdienstleistungen
Neben dem Betrieb des Mediennetzwerks erbringt picturemaxx gegenüber dem teilnehmenden Kunden insbesondere folgende Dienstleistungen:
-
Freischaltung für die Teilnahme an dem Mediennetzwerk.
-
Bekanntmachung der technischen Zugangsdaten des Kunden gegenüber den für die Teilnahme an dem Mediennetzwerk registrierten Kunden.
-
Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeit des Mediennetzwerks nach Zulassung des Kunden gemäß Ziff. 5.2.
-
Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen zwischen zugelassenen Kunden über das Mediennetzwerk.
-
Einspielen der Abnehmerkundendaten in die Verwaltungssoftware.
-
Ständige Information des Kunden über Neuzugänge oder Änderungen des Medienabnehmerkreises.
Kurz gesagt
picturemaxx stellt die technische Plattform zur Verfügung und schaltet Teilnehmer frei. picturemaxx tritt nicht selbst als Anbieter oder Händler im Mediennetzwerk auf.
5.6 Vergütung
picturemaxx erhebt eine einmalige Einrichtungsgebühr, die bei Vertragsschluss fällig ist. Das laufende monatliche Entgelt für die Zugangslizenz und die Erbringung der Betreiberdienstleistungen wird – sofern die Lizenz nicht über eine picturemaxx BACKSTAGE Archive Lizenz bereits abgegolten ist - in Abhängigkeit von der Anzahl der vom Kunden über das Mediennetzwerk im jeweiligen Abrechnungsmonat durchschnittlich angebotenen Mediendateien berechnet. Zur Ermittlung dieses Durchschnitts gilt die Regelung in Ziff. 3.5.1, Satz 3.
5.7 Mängelhaftung
5.7.1 Mängel der Zugangssoftware einschließlich der sonstigen Unterlagen werden von picturemaxx nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl der picturemaxx durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.7.2 Der Kunde darf keine Minderung durch Abzug von der vereinbarten Lizenzgebühr vornehmen. Etwaige Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.7.3 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 542 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
5.7.4. Soweit über das Mediennetzwerk eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet picturemaxx weder für die Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet picturemaxx nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Kurz gesagt
Die Vergütung für die Teilnahme am Mediennetzwerk basiert auf der erworbenen Zugangslizenz. Sämtliche Medien, die über die Datenbankprodukte von picturemaxx verwaltet und gehostet werden, können im Mediennetzwerk angeboten werden, ohne dass zusätzliche laufende Entgelte fällig werden.
5.8 Technische Nutzbarkeit des Mediennetzwerks
Der Anspruch des Kunden auf Nutzung des Mediennetzwerks und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. picturemaxx beschränkt ihre Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). picturemaxx berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Kunden, z.B. durch Vorabinformationen.
Kurz gesagt
Die Vergütung für die Teilnahme am Mediennetzwerk basiert auf der erworbenen Zugangslizenz. Sämtliche Medien, die über die Software BACKSTAGE Archive verwaltet werden, können im Mediennetzwerk angeboten werden, ohne dass weitere laufende Entgelte fällig werden.
5.9 Verbotene Angebote
Dem Kunden ist es verboten, Medienrechte, beispielsweise an Bildmaterialien, anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte, Dritter verletzen. picturemaxx behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar der Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. picturemaxx selbst übernimmt keine Gewähr hinsichtlich der angebotenen Mediendateien. Der Kunde stellt picturemaxx von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere teilnehmende Kunden oder sonstige Dritte gegenüber picturemaxx geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Kunden in das Mediennetzwerk eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung des Mediennetzwerks. Der Kunde übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von picturemaxx einschließlich sämtlicher Gerichts- und erforderlicher Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist allerdings unverzüglich nach Kenntniserlangung verpflichtet, picturemaxx solche Sachverhalte anzuzeigen, die mit diesen AGB nicht im Einklang stehen.
Kurz gesagt
Selbstverständlich ist es untersagt, in unserem Mediennetzwerk Medienrechte anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, diese Inhalte zu sperren.
5.10 Systemintegrität
5.10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Zusammenhang mit der Nutzung des Mediennetzwerks zu verwenden, die das Funktionieren des Mediennetzwerks stören können. Es ist dem Kunden nicht gestattet, in irgendeiner Weise störend in das Mediennetzwerk einzugreifen sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass seine über das Mediennetzwerk übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern, Trojanern oder Ähnlichem behaftet sind. Der Kunde verpflichtet sich, picturemaxx alle Schäden zu ersetzen, die aus der schuldhaften Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen, und picturemaxx von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Kunden gegen picturemaxx geltend machen.
5.10.2 Die in dem Mediennetzwerk abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.
5.10.3 picturemaxx ist berechtigt, zu Zwecken der Erhaltung und Förderung des vom Kunden beabsichtigten Datentransfers sowie aus Gründen der Datensicherheit die nutzungsrelevanten Daten des Kunden (z.B. verwaltetes Mediendateivolumen, aktuelle Softwareversion) - insbesondere unter Nutzung eines Master-Clients oder eines Debugger-Werkzeugs - zu ermitteln, zu speichern und auf einem Datenträger zu verwahren.
5.10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen- Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten; dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;- in seinem Bereich eintretende technische Änderungen picturemaxx umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Mediennetzwerks zu beeinträchtigen;- bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das Mediennetzwerk mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Kunden erforderlich ist;- Geschäfte über das Mediennetzwerk ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.
5.11. Datensicherung und Datenschutzerklärung
5.11.1. Die Server von picturemaxx sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail in dem Mediennetzwerk, sondern auch für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Mediennetzwerks übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
5.11.2. Die Bestandsdaten des Kunden werden für die Kundenberatung, für die Information über Angebote sowie für die Marktforschung genutzt und verarbeitet. Der Kunde willigt daher ausdrücklich ein, dass picturemaxx personenbezogene Daten des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt und an Dritte weitergibt, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses sowie für die Inanspruchnahme und Abrechnung der diesbezüglichen Leistungen erforderlich ist.
5.11.3. picturemaxx ist berechtigt, Name bzw. Firma des Kunden sowie dessen Webadresse als Referenz zu Marketingzwecken, insbesondere in Werbebroschüren und auf den von picturemaxx betriebenen Internetseiten, zu nutzen. Angaben des Kunden zu diesem Zweck sind freiwillig. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, dieser Verwendung seiner Daten zu widersprechen.
5.11.4. Die über die vorstehend genannten Verwendungen hinausgehende weitere Verwendung personenbezogener Daten bedarf der gesonderten Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.
5.11.5. picturemaxx wird im Übrigen alle den Kunden betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser AGB verwenden. picturemaxx behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Kunden offengelegt werden müssen.
5.11.6. Mit der Zulassung zu dem Mediennetzwerk gemäß Ziffer 5.2. übernimmt der Kunde gegenüber picturemaxx und allen anderen teilnehmenden Kunden die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Kunden eingehalten werden und stellt picturemaxx von jeglichen Ansprüchen Dritter, auch öffentlich rechtlicher Natur, frei.
5.12 Vertragsdauer
5.12.1 Die Zugangsberechtigung läuft – vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarung – auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats durch schriftliche Erklärung gekündigt werden.
5.12.2 picturemaxx ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB sowie sonstige vertragliche Vereinbarungen mit picturemaxx verletzt und diese Verletzung trotz Aufforderung zur Unterlassung der Verletzung nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen beendet. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt im Übrigen hiervon unberührt.
5.12.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassen Dokumentation, Materialien und sonstiger Unterlagen verpflichtet. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher ggf. vorhandener Kopien. picturemaxx kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung der Software sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt picturemaxx dieses Wahlrecht aus, wird picturemaxx dies dem Kunden ausdrücklich mitteilen.
5.12.4 Der Kunde ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr berechtigt, die ihm in diesem Rahmen eingeräumten Rechte auszuüben, insbesondere die Zugangslizenz zu nutzen, an dem Mediennetzwerk teilzunehmen, die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung mit picturemaxx zugänglich gemachten Daten anderer teilnehmender Kunden zu verwenden und die Marken und Geschäftsbezeichnungen der picturemaxx zu nutzen.
§ 6 Bereitstellung von Leistungen zu Testzwecken
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Regelungen in § 1 für den Fall, dass picturemaxx dem Kunden von picturemaxx angebotene Leistungen zu Testzwecken für einen bestimmten Zeitraum entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt.
6.1 Leistungsumfang
6.1.1 Es liegt allein im Ermessen von picturemaxx, welche Leistungen von picturemaxx dem Kunden zu Testzwecken im Rahmen einer Testphase angeboten werden. picturemaxx entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Leistungsmerkmale und Funktionen dem Kunden im Rahmen einer Testphase ob kostenlos oder kostenpflichtig zugänglich gemacht werden und welche Voraussetzungen der Kunde erfüllen muss, um eine Testphase wahrzunehmen.
6.1.2 Die für einen Testzeitraum von picturemaxx zur Verfügung gestellten Leistungen können einen reduzierten Funktionsumfang aufweisen und in ihrer grafischen Ausgestaltung von einer etwaig von picturemaxx entgeltlich angebotenen Vollversion abweichen. picturemaxx wird Kunden nach eigenem Ermessen über einen von picturemaxx gewählten Kommunikationskanal Informationen zu etwaigen Abweichungen bereitstellen.
6.1.3 picturemaxx übernimmt keinerlei Gewähr für die ordnungsgemäße Funktionsweise und die Verfügbarkeit der zu Testzwecken zur Verfügung gestellten Leistungen. Soweit dem Kunden Zugangssoftware zum Mediennetzwerk oder sonstige Software zu Testzwecken bereitgestellt wird, wird während des Testzeitraums kein technischer Support erbracht. Der Testzeitraum soll es dem Kunden ausschließlich ermöglichen abzuschätzen, ob die Leistungen von picturemaxx aus Sicht des Kunden für dessen Zwecke geeignet erscheinen.
6.2 Bedingungen der Testphase
6.2.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist dem Kunden eine Erprobung der Leistungen von picturemaxx im Rahmen einer Testphase nur einmalig gestattet. picturemaxx kann nach eigenem Ermessen dem Kunden gestatten, Leistungen mehrmals im Rahmen einer Testphase zu erproben; ein dahingehender Anspruch des Kunden besteht jedoch nicht. Der produktive Einsatz der testweise überlassenen Leistungen ist nicht gestattet.
6.2.2 Für die Inanspruchnahme einer etwaigen Testphase kann es erforderlich sein, dass der Kunde ein Zahlungsmittel hinterlegt (z.B. Kreditkarte). picturemaxx wird den Kunden über einen von picturemaxx gewählten Kommunikationsweg darüber informieren, ob dies erforderlich ist.
6.2.3 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, läuft die Testphase dreißig (30) Tage. Der Testzeitraum beginnt zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, beginnt die Testphase im Falle der Überlassung von Zugangssoftware und/oder sonstiger Software mit dem Abschluss der Registrierung des Kunden, im Übrigen mit Abschluss der Vereinbarung über die Testphase.
6.2.4 Soweit Zugangssoftware oder sonstige Software Gegenstand der Testphase ist, ist allein der Kunde berechtigt, auf diese zuzugreifen. Die Verantwortung für etwaige Handlungen, die während der Testphase unter dem Nutzerkonto unter Verwendung des Passwortes vorgenommen werden, trägt allein der Kunde.
6.2.5 Der Kunde erhält ein einfaches, auf die Dauer der Testphase beschränktes Nutzungsrecht, die ihm von picturemaxx zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich zu Testzwecken zu nutzen. § 5 Ziff. 5.10 gilt entsprechend. Nach Ablauf des Testzeitraums wird die Nutzung der testweise zur Verfügung gestellten Leistungen durch picturemaxx unterbunden.
6.3 Beendigung der Testphase
6.3.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, endet die Testphase automatisch mit Ablauf des vereinbarten Testzeitraums. Einer Kündigung durch den Kunden bedarf es nicht.
6.3.2 Nach Ablauf der Testphase ist der Kunde verpflichtet, etwaige von picturemaxx zur Verfügung gestellte Software zu deinstallieren.
§ 7 Erbringung von Push-Dienstleistungen picturemaxx Broadcast
Die nachfolgenden Regelungen gelten neben den Regelungen in § 1 speziell für Verträge zur Erbringung der Push-Dienstleistungen picturemaxx Broadcast durch picturemaxx:
7.1 Vertragsgegenstand
7.1.1 Unter der Bezeichnung Push-Dienstleistungen übermittelt picturemaxx für ihre Kunden nach entsprechender Beauftragung digitale Mediendateien an die FTP-Server der vom Kunden benannten Empfänger. Kommt es zu Störungen innerhalb der Netzwerke Dritter, die die Zustellung der Inhalte beim vorgesehenen Empfänger verzögern oder dauerhaft verhindern, so ist picturemaxx nicht zur erneuten Versendung der Inhalte verpflichtet.
7.1.2 Zur Aufrechterhaltung oder zur Verbesserung der Dienstleistung kann picturemaxx Änderungen und Modifikationen an den Schnittstellen oder an der für die Abwicklung der Dienste genutzten Infrastruktur in dem Umfang durchführen, wie dies unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Kunden zumutbar ist. Voraussehbare Änderungen und Umstellungen werden dem Kunden spätestens einen Werktag im Voraus bekannt gegeben.
7.2 Systemverfügbarkeit und Wartung
7.2.1 Die Verfügbarkeit der Systeme von picturemaxx zur Erbringung der Push-Dienstleistungen beträgt 99% im Jahresdurchschnitt. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Erbringung der Dienstleistung aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass picturemaxx dafür einzustehen hat.
7.2.2 Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich, werden diese mit einem Vorlauf von mindestens einem Tag angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden in der Off-Peak-Zeit ausgeführt.7.2.3 Sind geplante Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Systemfunktionalitäten erforderlich, wird picturemaxx dies dem Kunden unter Angabe der Anfangs- und voraussichtlichen Endzeit unverzüglich mitteilen.
Kurz gesagt
Mit Hilfe des Push-Services können Sie schnell und kostengünstig Ihre digitalen Mediendateien an die FTP-Server Ihrer Kunden versenden.
7.3 Pflichten des Kunden
7.3.1 Neben seiner Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütungen bei Fälligkeit ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Push-Dienstleistungen von picturemaxx die durch picturemaxx zur Verfügung gestellten Anleitungen verbindlich zu befolgen.
7.3.2 Der Kunde ist für die an picturemaxx zur Weiterleitung übergebenen Inhalte alleine verantwortlich. Er garantiert, dass die Übermittlung der Inhalte nur an Empfänger erfolgt, die mit dem Erhalt dieser Inhalte einverstanden sind und dieses Einverständnis in rechtlich erheblicher Form erteilt haben (Verbot des Spamming)
7.3.3 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,- keine Sicherheitsvorkehrungen der Systeme von picturemaxx oder Dritter zu umgehen bzw. Dienstangebote anderweitig missbräuchlich zu nutzen, dies zu versuchen oder Dritte bei derartigen Versuchen zu unterstützen;- keine Viren oder sonstige belästigende oder vom Empfänger nicht angeforderte Daten zu übertragen.- Daten im Rahmen des Dienstangebots ausschließlich gemäß der in den jeweiligen Benutzerhandbüchern oder technischen Beschreibungen festgelegten Spezifikationen zu übermitteln.- Kennwörter oder sonstige Zugangsnummern, die ihn zur Nutzung des Dienstes berechtigen, sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten, um Missbrauch zu vermeiden. Sobald der Kunde Anlass hat, einen Missbrauch des Kennworts zu vermuten, ist es unverzüglich durch picturemaxx ändern zu lassen.- unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung schriftlich anzuzeigen.
7.3.4 Verletzt der Kunde ihm obliegenden Pflichten erheblich und beseitigt er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich, so kann picturemaxx den Zugang oder Dienst sperren. Der Kunde stellt picturemaxx von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen seine vorstehenden Pflichten ergeben und hält picturemaxx insoweit schadlos.
Kurz gesagt
Bei der Nutzung der Push-Dienstleitungen sollten Sie darauf achten:
-
nur Inhalte an Kunden weiterzuleiten, die damit einverstanden sind
-
keine Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen
-
keine Viren weiterzuleiten
-
Missbrauch von Zugangsdaten zu verhindern
Änderungen rechtzeitig mitzuteilen
7.4 Vergütung
7.4.1 picturemaxx erstellt dem Kunden monatlich in Abhängigkeit von den gewählten Diensten eine Abrechnung über die zu zahlenden Entgelte. Grundlage der Abrechnungen sind die Abrechnungsdaten, die in den picturemaxx-eigenen Systemen für die jeweilige Leistung generiert werden.
7.4.2 Die Abrechnungsdaten werden bis 24 Monate nach Rechnungsversand gespeichert. Nach Löschung der Daten ist picturemaxx von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung der Entgelte befreit.
7.4.3 Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte sind mit Zugang der Rechnung sofort, ohne Abzug fällig.
7.4.4 Der Kunde hat auch Entgelte zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Inanspruchnahme der Dienste durch Dritte entstanden sind. Der Kunde hat ferner sicher zustellen, dass diese Dritten vorstehende Pflichten einhalten. Entgeltforderungen, die durch unbefugte Benutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
7.5 Leistungsstörungen und Haftung
7.5.1 Gerät picturemaxx mit einer vertraglichen Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor picturemaxx eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und picturemaxx nicht innerhalb dieser Nachfrist geleistet hat. Die Nachfrist muss regelmäßig mindestens zwei Wochen betragen.
7.5.2 picturemaxx ist für die Erbringung der Leistung auf die Bereitstellung von Datennetzen dritter Betreiber abhängig. Sofern Störungen in den Netzen der Betreiber (z.B. Internet, Datenleitungen), sowohl technischer als auch anderer Art, oder Störungen aufgrund von höherer Gewalt auftreten, welche den Betrieb der Leistung beeinträchtigen oder kurzfristig oder dauernd verhindern, ist picturemaxx für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen entbunden. picturemaxx wird sich bemühen, die Störung so schnell wie möglich zu beseitigen. Eine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste durch derartige Störungen übernimmt picturemaxx nicht.
7.5.3 picturemaxx haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Inhalte aufgrund von Umständen außerhalb der Sphäre von picturemaxx, z.B. aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Datenleitungen Dritter, nicht oder nur verzögert für den Kunden verfügbar sind. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie zum Beispiel Verlust von Umsatz oder Gewinn, ist insoweit ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziffer 1.3.
7.6 Verjährungsbeginn
Die Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln beginnt mit der Dienstleistungserbringung. Im Übrigen gilt Ziff. 1.4.
7.7 Vertragsdauer, Kündigung und Sperre
7.7.1 Der Push-Dienstleistungsvertrag kann – vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarung – von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats durch schriftliche Erklärung gekündigt werden.
7.7.2 Bei erheblichen Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
7.7.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 BGB.
7.7.4 Verstößt der Kunde gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, ist picturemaxx berechtigt, nach ihrer Wahl den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, sowie die Erbringung der Leistungen vorübergehend einzustellen ("Sperre"). Die Sperre ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen aufzuheben, nachdem picturemaxx Kenntnis davon erhalten hat, dass der Grund für die Sperrung entfallen ist.
7.8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Bestimmungen in Ziff. 5.11. gelten entsprechend.