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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der picturemaxx AG
§ 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Für Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr der picturemaxx AG (fortan: picturemaxx) mit Kunden ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: AGB) in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter www.picturemaxx.com abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als picturemaxx ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten insbesondere für Softwareüberlassungsverträge, für Verträge zur Nutzung von Software-Leistungen, insbesondere Application Service Providing (fortan: ASP), für Update- und Supportverträge sowie für Verträge im Zusammenhang mit der Teilnahme an den von picturemaxx exklusiv betriebenen Bildvermarktungsplattformen APIS network und i-picturemaxx. 1.1.2 Sofern der Kunde ebenfalls AGB verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug der AGB zustande. Soweit die verschiedenen AGB inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Vorschriften des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die AGB des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser AGB nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende AGB Regelungen, die in den AGB des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden AGB. 1.1.3 Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. 1.1.4 Alle Verweisungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellenden Charakter. Die gesetzlichen Vorschriften gelten daher auch ohne eine derartige Klarstellung, soweit sie durch diese AGB nicht unmittelbar abgedeckt werden. 1.2 Geheimhaltung 1.2.1 Vorbehaltlich nachfolgender Regelungen verpflichten sich die Parteien, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden Unterlagen oder bekannt werdenden Informationen, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Unterlagen und Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände. 1.2.3 picturemaxx speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Kunde ermächtigt picturemaxx als Betreiberin des mit der vertragsgegenständlichen Software in untrennbarem Zusammenhang stehenden, geschlossenen Bildvermarktungssystems, die nutzungsrelevanten Daten der Kunden, insbesondere Name, Anschrift und Internet-Protokoll-Adresse in ein zentrales Verzeichnis aufzunehmen und dieses allen übrigen Lizenznehmern zugänglich zu machen. 1.2.4 picturemaxx ist auch jederzeit berechtigt, zu Zwecken der Erhaltung und Förderung des vom Kunden beabsichtigten Datentransfers sowie aus Gründen der Datensicherheit die nutzungsrelevanten Daten des Kunden (z.B. verwaltetes Bildervolumen, aktuelle Softwareversion) - insbesondere unter Nutzung eines Master-Clients oder eines Debugger-Werkzeugs - zu ermitteln, zu speichern und auf einem Datenträger zu verwahren. Der Kunde garantiert den zeitlich unbegrenzten, ungehinderten Zugang auf die durch picturemaxx bereitgestellten Komponenten, die der elektronischen Erfassung der Datenvolumina dienen. 1.2.5 picturemaxx ist jederzeit berechtigt, die vertragsgegenständliche Software durch Aufspielen eines Updates zu aktualisieren sowie neue Sicherheitstools zu etablieren, um Missbrauchsfälle zu vermeiden. 1.2.6 Der Kunde ist verpflichtet, ihm von picturemaxx mitgeteilte Login-Passworte für Dritte unzugänglich zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. 1.3 Schadensersatz 1.3.1 picturemaxx haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berühren. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der picturemaxx. Sofern picturemaxx auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden, voraussehbaren Durchschnittsschaden begrenzt. 1.3.2 picturemaxx haftet nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung der picturemaxx ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der picturemaxx. 1.3.3 picturemaxx steht der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. 1.3.4 picturemaxx haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen oder Datenleitungen zu ihrem Rechenzentrum sowie nicht für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, auf die picturemaxx keinen Einfluss hat, soweit picturemaxx die Funktionsbeeinträchtigung oder den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. 1.4 Verjährung 1.4.1 Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, sofern eine gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist als ein Jahr gilt diese. 1.4.2 Abweichend von Ziff. 1.4.1 gilt die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für Ansprüche aus der Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten und für Mängelansprüche, wenn picturemaxx den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. 1.5 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 1.5.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen picturemaxx und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 1.5.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Rechtsbeziehungen zwischen picturemaxx und dem Kunden ist München. 1.6 Schriftformklausel Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail. Alle nach Vertragsschluss erfolgenden Änderungen des Leistungsumfangs werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie vereinbart und im Leistungsschein bzw. Supportschein aufgenommen werden. Leistungsschein bzw. Supportschein sind Bestandteil des Vertrages. § 2 Software-Überlassung Die nachfolgenden Regelungen gelten speziell für Software-Überlassungsverträge: 2.1 Vertragsschluss 2.1.1 Die Bestellung des Kunden bei picturemaxx stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Software-Überlassungsvertrages dar. 2.1.2. Bestellt der Kunde die Software auf elektronischem Wege, wird picturemaxx den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Waren auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von picturemaxx gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. 2.1.3 Angebote der picturemaxx sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der picturemaxx zustande, außerdem dadurch, dass picturemaxx mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. 2.2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Gefahrübergang 2.2.1 Gegenstand des Softwareüberlassungsvertrages ist die Lieferung von Standardsoftware und die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte nach Ziff. 2.3. Der Kunde nimmt, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, die Installation und Einrichtung der Software selbst vor. Der Kunde ist insbesondere selbst für die Einbindung der Software in seine Softwareumgebung verantwortlich. 2.2.2 Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt. picturemaxx ist nur im Fall einer entsprechenden Vereinbarung zur Anpassung der überlassenen Software an die Bedürfnisse des Kunden verpflichtet. 2.2.3 Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der picturemaxx, sonst das Angebot der picturemaxx. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder picturemaxx sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch picturemaxx. 2.2.4 Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z. B. Softwarepflege, Einrichtung und Installation der Software, ASP-Nutzung, Zugangslizenz für Bildvermarktungsplattformen) sind gesonderte Verträge zu schließen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, ist die Lieferung von Updates und Upgrades nicht Vertragsgegenstand. picturemaxx behält sich vor, auf Websites oder auf andere Weise Updates oder Upgrades zur Verfügung zu stellen, deren Verwendung im Ermessen des Kunden steht. picturemaxx verpflichtet sich für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss eines Software-Überlassungsvertrages, auf Wunsch des Kunden einen Update- und Supportvertrag und einen Vertrag über Einrichtung und Installation der Software zu den dann geltenden Bedingungen (abrufbar unter www.picturemaxx.com) zu schließen. Im Übrigen steht der Abschluss solcher Verträge beiden Vertragspartnern frei. 2.2.5 Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, soweit sie dem Kunden von picturemaxx vor seiner Bestellung überlassen worden sind oder in entsprechender Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen worden sind. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der picturemaxx. 2.2.6 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der vom Kunden bestellten Software in maschinenlesbarer Form auf einem geeigneten Datenträger an die vom Kunden angegebene Lieferadresse (Versendungskauf) oder durch Datenfernübertragung. In letzteren Fall kann picturemaxx dem Kunden durch E-Mail-Benachrichtigung die Eröffnung der Download-Möglichkeit mitteilen. Zum Lieferumfang gehören neben der Software eine Installationsanweisung (sofern notwendig oder vorhanden) sowie ein Nutzerhandbuch in digitaler Form. Die Lieferung des Quellcodes ist ausdrücklich nicht geschuldet. 2.2.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Software geht mit ihrer Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, spätestens jedoch mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist. Im Fall einer Datenfernübertragung gilt die Übergabe als in dem Moment erfolgt, in dem die Software in der vom Kunden benannten Mailbox eingegangen ist. 2.3 Umfang der Nutzungsberechtigung 2.3.1 Die überlassene Software (incl. Begleitmaterial) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die picturemaxx dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich picturemaxx zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat picturemaxx entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte. 2.3.2 picturemaxx überträgt dem Kunden ein nicht ausschließliches (einfaches) Recht, die überlassene Software entsprechend nachfolgender Regelungen zu nutzen. 2.3.3 Das Kopieren von überlassener Software in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfang der bestimmungsgemäßen Benutzung zulässig. Hierzu gehört das Installieren im Hauptspeicher und das Laden in den Arbeitsspeicher zur Nutzung. Der Kunde darf nur zu Zwecken der Datensicherung eine Sicherungskopie von der Anwendung mit der benutzerspezifischen Einstellung herstellen. 2.3.4 Datensicherung und das Erstellen von Vervielfältigungsexemplaren der Dokumentation sind im Umfang der bestimmungsgemäßen Benutzung zulässig. 2.3.5 Die gleichzeitige Benutzung der Software auf mehreren Arbeitsplätzen in einem Netzwerk oder in Client-Server-Applikationen ist nur im Umfang der im Leistungsschein vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen oder Clients zulässig. 2.3.6 Das Nutzungsrecht des Kunden ist inhaltlich auf das im jeweiligen Überlassungsvertrag definierte Bildervolumen begrenzt. Sofern der Kunde die überlassene Software intensiver nutzen möchte, hat er von picturemaxx eine entsprechend erweiterte Lizenz gegen Entgelt zu erwerben. 2.3.7 Der Kunde ist zu keinerlei Änderungen am Code der Software befugt, auch nicht zu Zwecken der Fehlerbeseitigung. picturemaxx ermöglicht die Beseitigung von Fehlern im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Update- und Supportvertrages. 2.3.8 Jedes öffentliche Zugänglichmachen der Software oder von Teilen der Software ist unzulässig. Eine Weitergabe der überlassenen Software an Dritte darf nur in der Weise erfolgen, dass der Kunde den Originaldatenträger mit dem Lieferexemplar des Produktes weitergibt, die auf seinem System vorhandene Kopie des Produktes löscht, den Dritten schriftlich zur Einhaltung der vorliegenden Überlassungsbedingung verpflichtet und der Kunde diese Weitergabe sowie das schriftliche Einverständnis des benannten Dritten an picturemaxx mitteilt. 2.3.9 Eine Vermietung der Software oder von Teilen der Software ist nur mit Einwilligung der picturemaxx zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Dritten die Software auch nicht im Rahmen einer ASP-ähnlichen Verwendung zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht befugt, Unterlizenzen zu erteilen. 2.3.10 Ein Dekompilieren des Programms oder ein sonstiges Übersetzen seiner Codeformen ist nur zulässig, wenn picturemaxx dem Kunden trotz Aufforderung und entgegen § 69 e UrhG nicht die für die Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Programminformationen mitgeteilt hat. Dies gilt auch für Datenbank generierende Programme. Für sonstige Zwecke einschließlich der Fehlerbeseitigung ist jedes Übersetzen von Codeformen unzulässig. 2.3.11 Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist grundsätzlich unzulässig. Allein sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird und picturemaxx trotz entsprechender Aufforderung zur Störungsbeseitigung diese nicht innerhalb angemessener Frist vorgenommen hat, darf der Kunde den Kopierschutz bzw. die Schutzroutine entfernen. Der Kunde trägt die Beweislast für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus. 2.3.13 Die Störungsbeseitigung darf nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die mit picturemaxx in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen, wenn picturemaxx die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Der Kunde muss picturemaxx eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einräumen. 2.4 Leistungszeit, Verzögerungen 2.4.1 Von picturemaxx genannte Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als Festtermin vereinbart wurden. Auch im Fall verbindlich vereinbarter Lieferfristen kommt picturemaxx ohne Mahnung des Kunden nicht in Verzug. picturemaxx ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit die gelieferten Teile für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar sind. 2.4.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem picturemaxx durch Umstände, die picturemaxx nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden. 2.4.3 Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum. 2.4.4 Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen. 2.5 Vergütung 2.5.1 Sofern im Überlassungsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wird, ist die vereinbarte Vergütung nach Ablieferung der Software und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2.5.2 Fahrtkosten, Spesen, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Kunden verlangte Leistungen (z. B. Beratung und Unterstützung bei der Programminstallation) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste der picturemaxx in Rechnung gestellt. 2.5.3 Eine den Zahlungsverzug begründende Mahnung kann auch in Form einer elektronisch übermittelten E-Mail erfolgen. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung in Verzug, soweit er auf diese Rechnung keine vollständige Zahlung leistet. Während des Verzuges ist der Kaufpreis zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt jährlich 8 % über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Falls picturemaxx ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist picturemaxx berechtigt, diesen geltend zu machen. 2.5.4 Der Kunde kann nur mit von picturemaxx anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der picturemaxx an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. 2.6 Pflichten des Kunden 2.6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der picturemaxx entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers gegenüber picturemaxx zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Der Kunde testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die picturemaxx dem Kunden im Rahmen der Fehlerbeseitigung oder eines eventuellen Update- und Supportvertrages überlässt. 2.6.2 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse) für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen. 2.6.3 Der Kunde ist verpflichtet, der picturemaxx unverzüglich jede Änderung der Internet-Protokoll-Adresse der Computer mitzuteilen, auf denen die lizenzierte Software gespeichert ist. 2.7 Technische Weiterentwicklung 2.7.1 Der Lebenszyklus der von picturemaxx vertriebenen Softwareprodukte beträgt grundsätzlich 5 Jahre. 2.7.2 Sofern die erworbene Software nicht im Rahmen eines Update- und Supportvertrages regelmäßig dem neuesten Entwicklungsstand angepasst wird, sind nach Ablauf dieser Zeitspanne technische Inkompatibilitäten nicht auszuschließen. picturemaxx haftet nicht für derartige Inkompatibilitäten. 2.8 Rechte des Kunden bei Mängeln 2.8.1 Mängel der überlassenen Software oder des Begleitmaterials werden von picturemaxx nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Computerprogramme niemals völlig fehlerfrei erstellt werden können. Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung der Software verliert der Kunde sämtliche Rechte bei Mängeln. 2.8.2 Nach Wahl der picturemaxx geschieht die Mangelbeseitigung durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Bei Rechtsmängeln leistet picturemaxx dadurch Gewähr, dass picturemaxx dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft. 2.8.3 Der Kunde wird picturemaxx bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, picturemaxx umfassend informiert und picturemaxx die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. picturemaxx kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. picturemaxx kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Besteller hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und picturemaxx nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren. 2.8.4 picturemaxx kann anfallende Mehrkosten verlangen, die dadurch entstehen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. picturemaxx kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend. 2.8.5 Ist picturemaxx zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die picturemaxx zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines lediglich unerheblichen Mangels besteht kein Rücktrittsrecht. Der Wert zwischenzeitlich gezogener Nutzungen ist bei Rückabwicklung vom Kaufpreis abzuziehen. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regeln in Ziff. 1.3. 2.9 Vorbehalt der Übertragung und Aufhebung der Nutzungsrechte des Kunden 2.9.1 Die Rechte nach Ziff. 2.3 gehen erst mit vollständiger Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Zahlungsforderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit picturemaxx auf den Kunden über. Zuvor hat der Kunde nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Ziff 2.9.2 widerrufbares Nutzungsrecht. 2.9.2 picturemaxx kann die Rechte nach Ziff. 2.3 aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise gegen die Auflagen des Ziff. 2.3 verstößt. 2.9.3 Wenn das Nutzungsrecht nach Ziff. 2.3 nicht entsteht oder endet, ist der Kunde zur unverzüglichen Löschung sämtlicher bei ihm vorhandener Programmkopien und zur Rückgabe des sonstigen zugehörigen Materials verpflichtet. picturemaxx kann vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist. picturemaxx ist berechtigt, hierüber eine eidesstattliche Versicherung des Kunden zu verlangen. 2.10 Schutzrechte Dritter Der Kunde unterrichtet picturemaxx unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) bezüglich der von picturemaxx überlassenen Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt picturemaxx, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht picturemaxx von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der picturemaxx anerkennen. picturemaxx wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen. 2.11 Verjährungsbeginn Die Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln beginnt mit der Ablieferung. Ist es nicht zur Ablieferung gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen gilt Ziff. 1.4. 2.12 Schulung 2.12.1 Schulungen erfolgen nach Wahl der picturemaxx beim Kunden oder an einer in Absprache mit dem Kunden zu bestimmenden anderen Stelle. Bei einer Schulung beim Kunden stellt dieser nach Absprache mit picturemaxx entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung. Bei einer Schulung an anderer Stelle mietet der Kunde die Räumlichkeiten an und stellt die erforderliche Hardware und Software vor Ort bereit. 2.12.2 picturemaxx kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund ausfallen lassen. picturemaxx wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten. § 3 Application Service Providing Die nachfolgenden Regelungen gelten speziell für ASP-Verträge: 3.1 Vertragsgegenstand 3.1.1 Application Service Providing stellt ein Outsourcing-Modell zur Softwarenutzung dar. Bei Abschluss eines ASP-Vertrages wird dem Kunden die Fernnutzung von einzelvertraglich vereinbarten Softwareanwendungen über Telekommunikationsnetze ermöglicht. Die Software wird von picturemaxx auf der Basis einer Client-Server-Lösung über ein IP-Netz zur Nutzung bereitgestellt. 3.1.2 picturemaxx hält für den Kunden im Rechenzentrum ein Exemplar der jeweils aktuellen Version der vom Kunden ausgewählten Software für die vertraglich definierte Nutzungsdauer zum Abruf über das Internet bereit. 3.1.3 Die jeweilige Software verbleibt auf dem System von picturemaxx. Der Kunde nutzt diese Software über eine auf dem Kundensystem zu installierende Client-Software. Bezüglich der Überlassung der Client-Software finden die Bestimmungen über Software-Überlassungsverträge (§ 2) Anwendung. 3.1.4 Die Gewährleistung des Zugangs des Kunden in das Internet oder des Betriebs von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des Internets sind von picturemaxx ausdrücklich nicht geschuldet. 3.1.5 Änderungen des Vertragsinhaltes sind im Leistungsschein aufzunehmen und die Eintragung von beiden Parteien zu unterzeichnen. 3.1.6 Zusatzprogramme, weitere Datenbanken, Optionen zur Software etc., für die sich der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, sind in einem Nachtrag aufzunehmen, für den diese AGB ebenfalls entsprechend gelten. 3.2 Umfang der Nutzungsberechtigung 3.2.1 Der Kunde darf die ihm auf dem Host-Rechner der picturemaxx zugänglich gemachte Software und das zugehörige Dokumentationsmaterial für eigene Zwecke und zur Bearbeitung von Daten nutzen. 3.2.2 Soweit dies zur Nutzung der Software notwendig sein sollte, wird dem Kunden diesbezüglich ein einfaches, nicht ausschließliches und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht an der Software eingeräumt. Darüber hinaus steht dem Kunden kein Nutzungsrecht zu. Insbesondere ist der Kunde ohne Erlaubnis der picturemaxx nicht berechtigt, einem Dritten ganz oder in Teilen den Zugriff auf die bereitgestellte Software zum unselbständigen Gebrauch zu eröffnen. Der Kunde ist verpflichtet, sein ASP-Passwort nicht an Dritte, insbesondere nicht an technische Dienstleister, weiterzugeben. 3.2.3 Der Kunde erhält die Möglichkeit, auf einem getrennten Speicherbereich vom Kunden an das Rechenzentrum übertragene Daten zu speichern. 3.3 Bereitstellung, Lieferung, Verfügbarkeit 3.3.1 picturemaxx installiert im Rechenzentrum eine für den Kunden zugreifbare Kopie der vertragsgegenständlichen Software und liefert dem Kunden eine Kopie der zugehörigen Client-Software. Die Überlassung der Client-Software richtet sich nach den Bestimmungen über Software-Überlassungsverträge in § 2. 3.3.2 Der Kunde testet die Software während der im Leistungsschein genannten Zeitdauer, wobei die zu prüfenden Funktionen und die Testmittel im Leistungsschein beschrieben werden. Die Mängelgewähr seitens picturemaxx für die Software beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung bzw. mit demjenigen Zeitpunkt, in dem der Kunde die Möglichkeit zum download eingeräumt bekommt. 3.3.3 picturemaxx liefert zu der vereinbarten Software als Dokumentationsmaterial eine Installationsanweisung sowie ein Benutzerhandbuch in digitaler Form. 3.3.4. picturemaxx stellt dem Kunden im Rechenzentrum die Software mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresdurchschnitt zur Nutzung bereit. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Nutzung der Software aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass picturemaxx dafür einzustehen hat. 3.4 Vergütung 3.4.1 Für die Nutzung der auf dem System der picturemaxx bereitgehaltenen Software wird ein zeitabhängiges, monatliches Nutzungsentgelt berechnet. 3.4.2 Sollte der Kunde zwei Monate hintereinander mit der Zahlung der Vergütung in Verzug geraten sein, so ist picturemaxx berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software zu sperren, bis der Kunde allen noch ausstehenden und fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber picturemaxx nachgekommen ist. 3.5 Mängelhaftung 3.5.1 Hat die zur Nutzung zugänglich gemachte Software oder Datenbank einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert oder fehlt der Software eine zugesicherte Eigenschaft, so ist picturemaxx zur Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Beseitigung durch Bereitstellung eines Updates. Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch setzt nicht voraus, dass die dem Kunden zugänglich gemachte Software auch den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht. Die Zusicherung einer Eigenschaft und die Garantie von Beschaffenheiten bedürfen der Schriftform. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Computerprogramme niemals fehlerfrei erstellt werden können. Voraussetzung für die Mängelhaftung ist die vertragsgemäße Nutzung der Software. 3.5.2 Mängel der dem Kunden zugänglich gemachten Software hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so erlöschen die Gewährleistungsrechte des Kunden bezüglich dieser Mängel. 3.5.3 Ist picturemaxx die Mangelbeseitigung nicht möglich, kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag gemäß Ziff. 3.10.2 ausserordentlich kündigen. 3.5.4 Die Übertragung von Kundendaten zum und vom Rechenzentrum erfolgt allein auf Risiko des Kunden. Verzögerungen, Verluste oder Veränderungen von Daten während dieser Übertragung begründen keine Mängelrechte des Kunden. 3.6 Eigentum und Schutzrechte Die dem Kunden zur Nutzung überlassene Software verbleibt einschließlich dazugehörender Dokumentation bei zeitlich begrenzter Überlassung im Eigentum der picturemaxx. picturemaxx bleibt Inhaber aller Rechte an der dem Kunden bereitgestellten Software, einschließlich des jeweils zugehörigen Materials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder Datenbanken oder denjenigen eines Dritten verbindet. Hinsichtlich der Client-Software gelten die Nutzungsregeln des § 2. Die Beendigung des ASP-Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag über die Überlassung der Client-Software. 3.7 Schutzrechte Dritter picturemaxx stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den überlassenen Programmen in ihrer vertragsmäßigen Fassung frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden beruhen. 3.8 Haftung Verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche des Kunden gegen picturemaxx sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziff. 1.3. 3.9 Verjährungsbeginn Die Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln beginnt mit Bereitstellung der Software für den Kunden. Ist es nicht zur Bereitstellung gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen gilt Ziff. 1.4. 3.10 Vertragsdauer 3.10.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf von 24 Monaten seit Vertragsschluss. 3.10.2 Bei erheblichen Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Insbesondere die Weitergabe des Login-Passworts durch den Kunden an Dritte stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. 3.10.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 BGB. 3.10.4 Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde zur Löschung sämtlicher beim Kunden vorhandener Programmexemplare und zur Rückgabe des sonstigen zugehörigen Materials wie der Benutzerdokumentation verpflichtet. picturemaxx ist berechtigt, hierüber eine eidesstattliche Versicherung des Kunden zu verlangen. § 4 Update- und Supportverträge Die nachfolgenden Regelungen gelten speziell für Update- und Supportverträge: 4.1 Vertragsgegenstand 4.1.1 picturemaxx erbringt im Rahmen eines Update- und Supportvertrages gegenüber dem Kunden folgende Leistungen: - Lieferung von Updates, Ziff. 4.2. - Beseitigung von Fehlern, Ziff. 4.3. - Beantwortung von Anfragen des Kunden (Hotline-Service), Ziff. 4.4. 4.1.2 Mit Abschluss eines Update- und Supportvertrages verpflichtet sich picturemaxx zur Pflege solcher einzelvertraglich bestimmter Software-Produkte (gepflegte Software), die dem Kunden von picturemaxx im Rahmen eines Software-Überlassungsvertrages (vgl. § 2) auf Dauer zur Nutzung überlassen wurden. 4.2 Update-Lieferung 4.2.1 picturemaxx wird die gepflegte Software an sich ändernde gesetzliche Regelungen im Rahmen ihrer betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist anpassen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Anpassung für picturemaxx mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist. 4.2.2 picturemaxx ist bemüht, die gepflegte Software stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. 4.2.3 picturemaxx bestimmt die Anzahl der Updates nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Anzahl und Art der aufgetretenen Fehler und den sich daraus für die Funktionalität der zu pflegenden Software ergebenden Beeinträchtigungen. 4.3 Fehlerbeseitigung 4.3.1 Ob ein Fehler vorliegt, richtet sich nach den für den vertragsgemäßen Einsatz in der Leistungsbeschreibung der Software festgelegten Leistungen. Ein Fehler liegt insbesondere dann vor, wenn die Software die in der Produktinformation angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung des Programms unmöglich oder nicht nur unerheblich eingeschränkt ist. Solche Fehler, deren Behebung von den Rechten des Kunden bei Mängeln aus dem jeweiligen Software-Überlassungsvertrag umfasst sind, werden bei der Vergütungsregelung in Ziff. 4.7.3 angemessen berücksichtigt. 4.3.2 Ein Fehler im Sinne der vorgenannten Vorschrift liegt nicht vor, wenn die vorgenannten Störungen durch unsachgemäße Behandlung der Software hervorgerufen werden, wie z. B. einem Abweichen von den Installationsanweisungen oder den in der Produktinformation angegebenen Einsatzbedingungen. Eine durch die Änderung der Nutzungsanforderungen des Kunden hervorgerufene Unbrauchbarkeit der zu pflegenden Software stellt keinen Fehler dar. 4.3.3 Der Kunde hat den zu beseitigenden Fehler zu melden und möglichst konkret zu bezeichnen. 4.3.4 picturemaxx wird unter Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb der einzelvertraglich vereinbarten Fristen nach Eingang der begründeten Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung beginnen. Sollte eine sofortige Fehlerbehebung nicht möglich sein, wird picturemaxx dem Kunden dies unverzüglich nach Kenntnis unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, mitteilen. picturemaxx wird sich zudem bemühen, dem Kunden eine Umgehungslösung anzubieten. 4.3.5 picturemaxx steht es frei, die Fehlerbeseitigung auch durch die Lieferung berichtigter Programmteile oder Programmversionen (Updates) vorzunehmen. Der Kunde hat das Update zu übernehmen und auf seiner Hardware gemäß den Installationsanweisungen zu installieren. 4.3.6 Nach erfolgter Fehlerbeseitigung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Nach Abschluss der Arbeiten wird picturemaxx die Abnahmebereitschaft mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft die Abnahme zu erklären oder mitzuteilen, aus welchen Gründen die Abnahme verweigert wird. Sollte innerhalb dieser 14 Tage keine Erklärung des Kunden erfolgen, gehen beide Parteien davon aus, dass die Arbeiten der picturemaxx als vertragsgemäß angesehen werden und die Abnahme damit als erklärt gilt. 4.4 Hotline-Service 4.4.1 picturemaxx unterhält einen Hotline-Service, der zur Beantwortung von Kundenanfragen eingerichtet ist, die die beim Kunden im Einsatz befindliche Software betreffen. Dieser Service wird während der üblichen Geschäftszeiten der picturemaxx AG geleistet. 4.4.2 Anfragen stellt der Kunde per Telefon, Fax oder E-Mail unter der bekanntgemachten Telefon- oder Faxnummer oder E-Mail-Adresse. 4.4.3 picturemaxx ist verpflichtet, die Kundenanfrage nach bestem Wissen zu beantworten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Qualität der Beantwortung erheblich von den durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen abhängt. Der Kunde erhält auf seine Anfrage unverzüglich eine Antwort per Telefon, E-Mail oder Fax. Ein Erfolg des Kunden bei der Bewältigung seines Anliegens ist von picturemaxx nicht geschuldet. 4.5 Sonstige Leistungen 4.5.1 picturemaxx wird nach vorheriger schriftlicher Auftragserteilung dem Kunden weitere Leistungen, die mit der Software in Zusammenhang stehen, die aber nicht in den Leistungen nach Ziff. 4.2 bis 4.4 dieser AGB enthalten sind, gegen eine separate Vergütung erbringen. Dies gilt insbesondere für: a) sämtliche Arbeiten und Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der individuell vereinbarten Zeiten vorgenommen werden und nicht nach Ziff. 4.2 erforderlich sind; b) Arbeiten und Leistungen, die durch unsachgemäße Behandlung der gepflegten Software und/oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden, beispielsweise Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen, erforderlich werden, gleichgültig, ob diese durch den Kunden, seine Erfüllungsgehilfen oder andere vom Kunden nicht autorisierte Personen erfolgt sind; c) Arbeiten und Leistungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige nicht von picturemaxx zu vertretende Umstände erforderlich werden; d) Arbeiten und Leistungen, die im Zusammenhang mit der Installation eines dem Kunden überlassenen Updates notwendig sind sowie Einweisung und Schulung bezüglich dieser Programmstände; e) Arbeiten und Leistungen, die aus geänderten bzw. neuen Nutzungsanforderungen des Kunden resultieren. 4.5.2 picturemaxx ist nicht verpflichtet, Leistungen, die nicht Gegenstand eines Update- und Supportvertrages sind, insbesondere die vorstehend genannten Leistungen, zu erbringen. picturemaxx wird sich aber im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten bemühen, den Kunden insoweit zu unterstützen, als dies zur sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung der gepflegten Software erforderlich ist. 4.6 Pflichten des Kunden 4.6.1. Der Kunde wird picturemaxx bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten kostenfrei unterstützen. Er wird insbesondere: a) zu Beginn der Vertragslaufzeit schriftlich einen Verantwortlichen und dessen Vertreter benennen, der während der Vertragslaufzeit alle für die Zwecke der Durchführung des Softwaresupportvertrages erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt; b) bei Fehlermeldungen die aufgetretenen Symptome, die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und der picturemaxx einen Fehler unter Angabe von für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen User, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie gegebenenfalls simultan geladener Drittsoftware und Unterlagen melden; c) festgestellte Fehlfunktionen in reproduzierbarer Form auf einen geeigneten Datenträger zur Verfügung stellen; d) picturemaxx im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen und erforderlichenfalls seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den von picturemaxx Beauftragten anhalten; e) den für die Durchführung der Software-Supportleistungen von picturemaxx beauftragten Mitarbeitern Zugang zu den Rechnern gewähren, auf denen die gepflegte Software gespeichert und/oder geladen ist; f) die von picturemaxx erhaltene Software und/oder Softwareteile nach näheren Hinweisen der picturemaxx einspielen und immer die von picturemaxx übermittelten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten; g) alle im Zusammenhang mit den gepflegten Programmen verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereit halten, welche eine Rekonstruktion verlorener Daten mit verwertbaren Aufwand ermöglichen; h) die im Rahmen der Supportleistungen auf Kundenseite entstehenden Kommunikationskosten (z. B. Telefon-, Fax-, E-Mail- und Portokosten) und Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter selbst tragen. 4.6.1. Bei den vorstehend genannten Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, so ist picturemaxx zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Bei wiederholter oder schwerwiegender Pflichtverletzung ist picturemaxx berechtigt, den Softwaresupportvertrag innerhalb einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. 4.7 Vergütung 4.7.1 Die Update- und Supportentgelt wird einzelvertraglich vereinbart. 4.7.2 Während der gesetzlichen Einstandspflicht von picturemaxx für Mängel der auf Dauer überlassenen Software mindert sich die Update- und Supportentgelt entsprechend dem Vergütungsanteil aus dem Update- und Supportvertrag für die Fehlerbeseitigung um 1/3. 4.7.3 Zusätzliche, nicht in den Ziff. 4.2 bis 4.4 aufgeführte Leistungen der picturemaxx, insbesondere sonstige Leistungen im Sinne des Ziff. 4.5, sind vom Kunden jeweils gesondert, entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste zu vergüten. 4.7.4 Reisekosten und Spesen sind separat zu vergüten, wenn der Kunde dem Erscheinen eines Mitarbeiters der picturemaxx vorab zugestimmt hat oder es sich um sonstige Leistungen im Sinne des Ziff. 4.5 handelt. 4.8 Gewährleistung 4.8.1 Eignet sich die Leistung der picturemaxx bei einer Werkleistung nach Ziff. 4.3 nicht für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch oder verfügt eine Software nach Ziff. 4.2 nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, so ist picturemaxx zur zweimaligen Nachlieferung berechtigt und, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es picturemaxx innerhalb einer angemessenen Frist nicht, den Mangel zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, ist der Kunde berechtigt, wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 4.8.2 Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung ist der Kunde verpflichtet, picturemaxx einen nach den konkreten Umständen und Besonderheiten des Einzelfalls als angemessen anzusehenden Zeitraum einzuräumen. 4.8.3 Setzt der Kunde picturemaxx eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, kann picturemaxx davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll. 4.8.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, auf Bedienfehler, Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeitern oder auf höhere Gewalt zurück zu führen sind. 4.8.5 Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die gerügten Mängel nicht picturemaxx zuzurechnen sind, ist picturemaxx berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand und die entstandenen Kosten entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen. 4.8.6 Hinsichtlich der Dienstleistungen nach 4.4 gelten die gesetzlichen Regeln. 4.9 Verjährungsbeginn Die Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln beginnt bei Leistungen nach Ziff. 4.2 mit der Ablieferung, bei Leistungen nach Ziff. 4.3 mit erklärter bzw. fingierter Abnahme und bei Leistungen nach Ziff. 4.4 mit der Dienstleistungserbringung. Im Übrigen gilt Ziff. 1.4. 4.10 Vertragsdauer 4.10.1 Die Vertragsdauer und die Kündigungsfrist werden einzelvertraglich vereinbart. 4.10.2 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 BGB. 4.10.3 Bei erheblichen Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen durch den Kunden ist picturemaxx zur sofortigen Kündigung berechtigt. § 5 Nutzung von Bildvermarktungsplattformen 5.1 Bildvermarktungsplattform 5.1.1 APIS network und i-picturemaxx sind jeweils exklusiv von picturemaxx betriebene, unabhängige Bildvermarktungsplattformen, auf denen von den Teilnehmern digitalisiertes Datenmaterial angeboten, vertrieben und erworben werden kann, sofern diese Tätigkeit nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstößt. Der Zugang zu diesen Bildvermarktungsplattformen und die Teilnahme am dort stattfindenden Handel wird ausschließlich durch picturemaxx auf Basis der von picturemaxx hierzu entwickelten Software bereitgestellt. 5.1.2 picturemaxx selbst bietet keine Bilddaten an und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Teilnehmern dieser Bildvermarktungsplattform geschlossenen Verträge. Auch die Abwicklung der über diese Bildvermarktungsplattform geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Teilnehmern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die von ihm zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung etc. benötigten Informationen auf einem eigenen Speichermedium zu archivieren. 5.2 Teilnahmeberechtigung 5.2.1. Zur Teilnahme an den vorgenannten Bildvermarktungsplattformen sind ausschließlich solche natürlichen oder juristischen Personen berechtigt, denen picturemaxx eine Lizenz zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Zugangssoftware erteilt hat. 5.2.2. Der Kunde erwirbt mit Annahme des Angebots eine Lizenz zur Nutzung der Zugangssoftware auf Zeit (mietweise Überlassung). Die Lizenz läuft vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarung auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit möglich ist. 5.2.3. picturemaxx ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB sowie sonstige vertragliche Vereinbarungen mit picturemaxx verletzt und diese Verletzung trotz Aufforderung zur Unterlassung der Verletzung nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten beendet. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt im Übrigen hiervon unberührt. 5.2.4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassen Dokumentation, Materialien und sonstiger Unterlagen verpflichtet. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher ggf. vorhandener Kopien. picturemaxx kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung der Software sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt picturemaxx dieses Wahlrecht aus, wird picturemaxx dies dem Kunden ausdrücklich mitteilen. 5.2.5. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiter benutzen und somit nicht weiter an den von picturemaxx exklusiv betriebenen Bildvermarktungsplattformen teilnehmen darf. Die Nichtbeachtung stellt eine Verletzung des Urheberrechts von picturemaxx dar. 5.3 Schutz vor Zugriff Dritter/Zugangsdaten/Passwort 5.3.1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er hat die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen und des Urheberrechts hinzuweisen. Verletzt ein Mitarbeiter des Kunden das Urheberrecht der picturemaxx ist der Kunde verpflichtet, nach Kräften an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere picturemaxx unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen. 5.3.2. Mit Überlassung der Zugangssoftware erhält der Kunde seine individuellen Zugangsdaten und ein Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. picturemaxx wird das Passwort ebenfalls nicht an Dritte weitergeben. 5.4. Umfang der Nutzungsberechtigung Hinsichtlich des Umfangs der Nutzungsberechtigung an der auf Zeit überlassenen Software gelten die Bestimmungen unter Ziffer 2.3. entsprechend. 5.5 Betreiberdienstleistungen Neben dem ganzheitlichen Betrieb der Bildvermarktungsplattformen erbringt picturemaxx gegenüber dem teilnehmenden Kunden insbesondere folgende Dienstleistungen: - Freischaltung für die Teilnahme im APIS network sowie i-picturemaxx - Bekanntmachung der technischen Zugangsdaten des Kunden gegenüber den für die Teilnahme an den Bildvermarktungsplattformen registrierten Abnehmern. - Einspielen der Abnehmerkundendaten für die Verwaltungssoftware - Ständige Information des Kunden über Neuzugänge oder Änderungen des Bildabnehmerkreises - Zugang zum geschlossenen Service- und Downloadbereich auf www.picturemaxx.com 5.6 Vergütung picturemaxx erhebt eine einmalige Einrichtungsentgelt, die bei Vertragsschluss fällig ist. Das laufende monatliche Entgelt für die Überlassung der Zugangssoftware das jeweils für den vergangenen Kalendermonat zur Zahlung fällig ist, wird in Abhängigkeit von der Anzahl der vom Kunden auf den Bildvermarktungsplattformen im jeweiligen Abrechnungsmonat durchschnittlich angebotenen Bilder berechnet. 5.7 Mängelhaftung 5.7.1. Mängel der überlassenen Zugangssoftware einschließlich der sonstigen Unterlagen werden von picturemaxx nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl der picturemaxx durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 5.7.2. Der Kunde darf eine Nutzungsentgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Nutzungsentgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 5.7.3. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 542 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. 5.8 Umfang der Nutzung der Bildvermarktungsplattformen Der Anspruch des Kunden auf Nutzung der Bildvermarktungsplattformen und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. picturemaxx beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). picturemaxx berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Kunden, wie z. B. durch Vorabinformationen. 5.9 Verbotene Angebote Dem Kunden ist es verboten, Artikel, insbesondere Bildmaterialien anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. picturemaxx selbst übernimmt keine Gewähr hinsichtlich der angebotenen Artikel. Der Kunde stellt picturemaxx von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Marktteilnehmer oder sonstige Dritte gegenüber picturemaxx geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Kunden in den Bildvermarktungsplattformen eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Bildvermarktungsplattformen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von picturemaxx einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist allerdings verpflichtet, picturemaxx unverzüglich Vorgänge anzuzeigen, die mit diesen AGB nicht im Einklang stehen. 5.10. Systemintegrität 5.10.1.Der Kunde ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Zusammenhang mit der Nutzung der Bildvermarktungsplattformen zu verwenden, die das Funktionieren der Bildvermarktungsplattformen stören können. Es ist dem Kunden nicht gestattet, in irgendeiner Weise störend in die Bildvermarktungsplattformen einzugreifen. 5.10.2.Die auf den Bildvermarktungsplattformen abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. |
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